BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Förderung freier Träger – Zuschussvereinbarungen ab 2026

Förderung freier Träger – Zuschussvereinbarungen ab 2026 / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 01.07.2025

01.07.25 –

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorgriff auf den Haushalt 2026, mit folgenden Trägern Zuschussverträge zur institutionellen Förderung bzw. Dauerprojektförderung mit einer Förderlaufzeit von einem Jahr drei Jahren auf dem Förderniveau 2025 (als Höchstbetrag) in für das Jahr 2026 nachfolgend genannten Höhen zu schließen:
     

    Nr.

    Freier Kulturträger

    Zuschusszweck

    Zuschuss 2026

    1

    Bund Bildender Künstler Osnabrück e.V.

    Institutionelle Förderung – Betriebskostenzuschuss für den Ausstellungsraum „Kunst-Quartier“

    18.100 €

     

    2

    Erstes unordentliches Zimmertheater e.V.

    Institutionelle Förderung – Betriebskostenzuschuss für das Zimmertheater

    5.000 €

    3

    Osnabrücker Filmforum e.V.

    Dauerprojektförderung – Planung und Durchführung des Festivals des Unabhängigen Films („Filmfest Osnabrück“)

    78.100 € 
    75.820 €

     

    4

    Gesellschaft für zeitgenössische Kunst e.V.

    Institutionelle Förderung – Betriebskostenzuschuss für den Kunstraum „hase29“

    70.100 €
    68.000 €

     

    5

    KAOS e.V.

    Institutionelle Förderung – Betriebskostenzuschuss für die Geschäftsstelle

    24.800 €
    24.000 €

     

    6

    Museums- und Kunstverein Osnabrück e.V.

    Institutionelle Förderung – Betriebskostenzuschuss für die Geschäftsstelle

    11.200 €
    10.816 €

     

    7

    Aktionszentrum Dritte Welt e.V.

    Institutionelle Förderung – Personalkostenzuschuss für die Stelle des Bildungsreferenten

    57.000 €
    55.250 €

    Gesamt

    264.300 € 
    256.986 €

  2. Über eine Laufzeitverlängerung von bis zu drei Jahren sowie über die in die mittelfristige Haushaltsplanung eingeplanten strukturellen Mehrbedarfe zugunsten des Ausgleichs von Kostensteigerungen über das Jahr 2025 hinaus wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
     
  3. Von den freien Trägern beantragte darüberhinausgehende zusätzliche Mehrbedarfe u. a. für Angebotserweiterungen für die Laufzeit 2026 – 2028 werden über die Mehrbedarfsliste in die Haushaltsberatungen eingebracht.
     
  4. Erstmalige Anträge auf institutionelle Förderungen, die die Jahre 2026 ff. betreffen, werden im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Mehrbedarfsliste in die politische Beratung eingebracht.


Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.


gez. Sebastian Bracke       
Gruppe Grüne/Volt         

gez. Volker Witte
SPD-Fraktion

Kategorie

Antrag | Kultur, Frieden

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