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11.11.12 –
Die Osnabrücker GRÜNEN kritisieren das Vorgehen der Ordnungsverwaltung gegen den Hamburger Rapper Johnny Mauser. Dem Musiker wurde im Vorfeld eines Konzerts in Osnabrück kostenpflichtig untersagt, ein Lied aus dem Jahre 2010 in Osnabrück vorzutragen. Dieses Lied war kurz nach Erscheinen von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden. Seitdem darf es vor jugendlichem Publikum nicht mehr aufgeführt werden. „Das Vorgehen der Verwaltung finden wir mehr als zweifelhaft. Zur Diskussion steht für uns nicht nur der inzwischen zurück gezogene Gebührenbescheid, sondern das grundsätzliche Vorgehen der Stadt“, erklären der Fraktionsvorsitzende Michael Hagedorn und der ordnungspolitische Sprecher Thomas Klein.
Die künstlerische Freiheit stehe unter dem Schutz des Grundgesetzes. Eingriffe gegen das Grundrecht seien deswegen nur ausnahmsweise denkbar. Ein Vorgehen müsste im Einzelfall vorab sehr genau geprüft und gut begründet werden. Im vorliegenden Fall habe es aber keine Hinweise gegeben, dass bei dem Konzert das indizierte Lied zur Aufführung kommen soll. „Eine Voranfrage beim Veranstalter oder den Musikern gab es nicht. Das hätte mit einer einfachen Anfrage geklärt werden können. Stattdessen ist die Verwaltung - offensichtlich auf Zuruf von außen – unverhältnismäßig und ohne jede Sensibilität für die Kunstfreiheit vorgegangen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar!“, kritisiert Klein.
Die GRÜNEN wollen nun von der Verwaltung wissen, wer den Verbotsbescheid veranlasst hat und ob die Stadt überhaupt sachliche und objektive Kriterien hat, wie grundsätzlich in solchen Fällen vorgegangen werden soll. „Es gilt, den Verdacht der Willkür auszuräumen. Die Verwaltung muss stets auf der Grundlage nachvollziehbarer Richtsätze handeln“, fordert Hagedorn. In diesem Zusammenhang solle auch geklärt werden, ob es vergleichbare Vorfälle gibt. „Nach jetzigem Kenntnisstand war der Bescheid - auch ohne die zwischenzeitlich zurück gezogenen Gebühren - unangemessen. Wir werden nun klären, ob es sich nur um einmaliges Versehen der Verwaltung handelt oder ob in Teilen der Verwaltung die Freiheit der Kunst nicht genügend respektiert wird “, so Hagedorn und Klein.
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