Gleiche Rechte für MitarbeiterInnen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

13.11.13 –

Auf der gestrigen (Di., 12.11.2013) Sitzung des Rates der Stadt Osnabrück wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, UWG/Piraten und der Linken der Antrag „Gleiche Rechte für MitarbeiterInnen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen" beschlossen. Der Rat fordert mit diesem Beschluss den Bundesgesetzgeber auf, die für das kirchliche Arbeitsrecht relevanten Gesetze zu ändern, damit künftig auch in kirchlich geführten Einrichtungen die vollen ArbeitnehmerInnenrechte gelten. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit den von der Stadt finanzierten kirchlichen Einrichtungen kurzfristig für eine freiwillige Verbesserung bei den ArbeitnehmerInnenrechten zu sorgen. Der Initiator des Antrages, der GRÜNEN-Ratsherr Felix W. Wurm, zeigte sich hocherfreut über die Verabschiedung des Beschlusses: „Hiermit wird die öffentliche Diskussion dieses die Grundrechte berührenden Themas befördert und hoffentlich in naher Zukunft eine Verbesserung bei den ArbeitnehmerInnenrechten erzielt."

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Pressemitteilung | Soziales

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