24.04.12 –
Beschluss:
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Kommunen den Ausschluss von Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Kernar-beitsnormen (u.a. ausbeuterische Kinderarbeit) hergestellt worden sind, in ihren Friedhofssatzungen verankern können. Vergleichbare Regelungen gibt es inzwischen im Saarland und im Land Bremen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]
Frauen leisten den überwiegenden Teil unbezahlter Sorgearbeit in Deutschland. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des [...]