24.04.12 –
Beschluss:
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Kommunen den Ausschluss von Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Kernar-beitsnormen (u.a. ausbeuterische Kinderarbeit) hergestellt worden sind, in ihren Friedhofssatzungen verankern können. Vergleichbare Regelungen gibt es inzwischen im Saarland und im Land Bremen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]
Rekordtemperaturen von 41,8 Grad. Über 10.000 Hitzetote bisher in diesen Sommer. Fast jeder Todesfall durch Extremwetter in Deutschland geht [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]