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03.11.23 –
Beschluss:
Investitionen in die städtische Infrastruktur z.B. der Energieversorgung, Straßenraum, Plätze, Verwaltungsgebäude, Kultureinrichtungen, Schulen und Sportstädten benötigen eine langfristige Vorausplanung, um deren nachhaltigen Erhalt und nachhaltige Erneuerung finanziell abzusichern.
Die Verwaltung stellt die Möglichkeiten dar, in einem Investitions-Perspektivplan ab 2025 vorausschauend auf einen Zeitraum von min. 10 Jahren Investitionen in die Infrastruktur der Stadt darzustellen und nimmt sich dabei ein Beispiel an den Städten Münster und Göttingen.
Insbesondere sollen folgende Vorgehensweisen geprüft werden:
Die Umsetzung der Perspektivplanung wird nach einem geeigneten Zeitraum evaluiert.
Sachverhalt:
Rat und Verwaltung sind verpflichtet, nachhaltig die Infrastruktur der Stadt zu erhalten und zu erneuern, um die Stadt zukunftssicher aufzustellen, gegen neue Herausforderung, die sich aus der Klimaanpassungsstrategie ergeben, abzusichern und die Stadtgesellschaft perspektivisch mit Infrastrukturmaßnahmen/-einrichtungen zu versorgen. Grundlage hierfür sind die strategischen Ziele der Stadt.
Konjunkturelle Schwankungen, die Auslastung der Bauindustrie sowie z.B. Lieferkettenprobleme lassen die exakte Vorausplanung von Investitionen immer komplexer werden. Die städtischen Haushalte stellen sich über den kurzfristigen Planungszeitraum oft aufgebläht dar und bilden kein realistisches Bild der tatsächlich umsetzbaren Investitionen in die städtische Infrastruktur ab.
Dies wurde zuletzt auch von der niedersächsischen Kommunalaufsichtsbehörde kritisiert, was zur Folge hatte, dass das städtische Investitionsprogramm zunächst nur zu 50 Prozent freigegeben und das Gesamtinvestitionsvolumen über den Planungszeitraum in Frage gestellt wurde.
Des Weiteren kommen in laufenden Haushaltsjahren, z.B. durch Schäden an Gebäuden, nicht vorhersehbare Ad-hoc-Planungen (Spontanbedarfe) hinzu, die durch den Haushalt mittels Umlagen gedeckt werden müssen.
Eine vorrauschauende Perspektivplanung mit längerem Planungshorizont macht langfristige Bedarfe transparent und ermöglich die frühzeitige Betrachtung auch im Hinblick auf die Förderkulisse von Land und Bund. Ein solches Planungsinstrument macht zukünftige Investitionsbedarfe in den einzelnen Fachbereichen frühzeitig sichtbar, ohne dabei die Planungen für einen möglichst ausgeglichen Haushaltsplan zu gefährden.
Das Ziel soll sein, ab 2025 im Haushalt nur solche Projekte vollständig darzustellen, die bereits mit konkreten Ansätzen für die Realisierung versehen sind und deren Planungsstand den Ergebnissen eines Architektenwettbewerbs (oder vergleichbar) entsprechen. So sollen Haushaltsansätze vermieden werden, die sich als noch nicht belastbar oder realisierbar erweisen können.
Zukünftige Haushaltsplanungen sollen auf diese Weise nur noch Maßnahmen enthalten, die sich begründet in ihrem qualifizierten Planungsstand im vorgesehenen Zeitrahmen tatsächlich umsetzen und finanzieren lassen.
Für alle anderen Projekte (größer 2 Millionen Euro), werden zunächst nur die Planungskosten berücksichtigt. Dies soll helfen den Haushalt zu entlasten und realistischer zu gestalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Gruppe FDP/UWG und Einzelratsmitglied Garder angenommen.
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