09.12.25 –
Beschluss:
1) Neubau der Sporthalle an der Grundschule Hellern
2) Neubau eines Funktionsgebäudes am Standort SpA „Am Zuschlag“
3a) Neubau Kunstrasenplatz auf der SpA des VfR Voxtrup e.V.
3b) Neubau Kunstrasenplatz auf der SpA Ernst-Stahmer-Weg in Sutthausen
3c) Neubau Kunstrasenplatz auf der SpA Hanns-Braun-Str. am Schölerberg
Der Neubau des Kunstrasenplatzes auf der SpA Hanns-Braun-Str. am Schölerberg wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt. Die freiwerdenden Mittel werden entsprechend der Prioritätenlisten für die Sanierung von Sportstätten eingesetzt (z.B. Sporthalle BBS Schölerberg, Sporthalle Grundschule Kalkhügel Eli Siegel, Sporthalle Drei-Religionen-Schule oder Kunstrasenplatz Klushügel).
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Baumaßnahmen zu planen und umzusetzen. Für die Maßnahmen 1 und 2 gilt die Freigabe zunächst nur für die Planungsleistungen. Nach Abschluss der Planung entscheidet der Stadtrat über die Freigabe der weiteren Mittel.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind in den Doppelhaushalt 2026/2027 bzw. den Wirtschaftsplan 2026/2027 des Eigenbetriebs Immobilien- und Gebäudemanagement einzustellen.
Sofern bereits in 2025 Aufträge erteilt werden und Kosten entstehen, werden die hierfür erforderlichen Mittel – vorbehaltlich der Verabschiedung des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NkomFöG) – außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung ergibt sich jeweils aus der Vorauszahlung für 2025.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Gruppe FDP/UWG angenommen.
Kategorie
Das Europäische Parlament hat den Mercosur-Vertrag zur rechtlichen Prüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das ist das falsche [...]
Die Verlierer der Landwirtschaftspolitik von Agrarminister Alois Rainer sind kleinere Landwirtschaftsbetriebe, aber auch wir als [...]
Am 8. März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Als Nachfolger von Winfried Kretschmann als Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg [...]