02.02.16 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt begrüßt,
1) dass das deutsche Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien, hier insbesondere der Richtlinie (RL 2014/24/EU vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe) neu geordnet, Vergabeverfahren effizienter und flexibler gestaltet und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren durch Bildung von Teillosen erleichtert werden soll.
2) dass künftig die öffentlichen Auftraggeber mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben bei Ausschreibungen zu machen, um Bieter, die nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, von Vergaben auszuschließen.
3) Der Rat der Stadt bekräftigt daher seinen Beschluss vom 4. März 2014 und fordert die Verwaltung erneut auf, ein Konzept bzw. einen Kriterienkatalog zu entwickeln, welches/welcher die zusätzlichen qualitativen Vorgaben des neuen Landesvergabegesetzes hinsichtlich der Umwelt-und Sozialstandards (§§ 10, 11 NTVergG) berücksichtigt.
4) Ergänzend wird die Verwaltung gebeten, den Ratsbeschluss vom 4. März 2014 (Nr. 3) dahingehend zu erweitern, dass zusätzlich geprüft wird, ob und inwieweit Unternehmen, die nachweislich Leiharbeitsverhältnisse rechtsmissbräuchlich anwenden, unter Bezugnahme auf die Sozialstandards in § 11 NTVergG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können.
5) Ergänzend wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob unter Berücksichtigung der neuen EU-Vergaberichtlinien (Nr. 1), wonach öffentliche Auftraggeber künftig mehr Möglichkeiten erhalten sollen, soziale und umweltbezogene Vorgaben zu machen (Nr. 2), auch die Möglichkeit besteht, Unternehmen, die nachweislich Leiharbeitsverhältnisse rechtsmissbräuchlich anwenden, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP, UWG/Piraten angenommen.
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