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15.01.14 –
Die Osnabrücker GRÜNEN begrüßen den aktuellen Vorgriffserlass des niedersächsischen Innenministeriums zum neuen Bleiberecht für langjährig Geduldete. „Der Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Flüchtlingspolitik wird auch dadurch deutlich, dass das Innenministerium bereits einen Erlass herausgegeben hat, der die Zielgruppe des vom Bundesgesetzgeber erwarteten neuen Bleiberechts schon im Vorfeld vor Abschiebung schützt,“ stellt Thomas Klein, migrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, fest.
Der Erlass basiert auf einem Bundesratsbeschluss zu Erleichterungen beim Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländern. Nach der Koalitionsvereinbarung im Bund soll zukünftig bei „nachhaltiger Integration“ von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern unter erleichterten Umständen und stichtagsunabhängig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Mit dem Erlass soll gewährleistet werden, dass die Personen, die von der zu erwartenden neuen Bleiberechtsregelung profitieren können, nicht vorher noch abgeschoben werden.
Die bestehenden Altfallregelungen für langjährig geduldete Flüchtlinge konnten das Problem der Kettenduldungen nicht nachhaltig lösen. Thomas Klein erklärt: „Ich bin sehr optimistisch, dass wir nun eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung mit Sozialklausel, ohne Stichtag und ‚Sippenhaft‘ bekommen werden, in der die unzumutbar hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung gesenkt werden und die Anforderungen an die Mitwirkungspflichten auf Verhältnismäßigkeit beschränkt werden. Dabei lehnen wir ein Ausbildungsverbot genauso ab wie eine Integrationsbeurteilung nach Kopfnoten. Wir werden das Thema in Osnabrück begleiten und zur Erlangung grundlegender Fakten eine Anfrage an die Verwaltung stellen.“
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