30.05.17 –
Beschluss:
Sämtliche Planungen, Leistungsphasen und Ausschreibungen zur Neugestaltung des Neumarkts berücksichtigen ohne Zeitverzug ausschließlich die nach der Teileinziehung zulässigen Verkehrsmittel ÖPNV (ohne Taxen und Mietwagen), Radverkehr und Fußgänger. Die Verkehrsräume sind auf diese Verkehrsarten hin zu optimieren. Die zulässigen Lieferverkehre müssen ermöglicht werden.
Die Planungen sind so anzulegen, dass eine Mitnutzung durch den MIV nicht möglich oder weitgehend ausgeschlossen ist. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Wechsellichtzeichen und Bordsteinkanten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Detailplanungen und Ausschreibungen sind vor Veröffentlichung dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, Die Linke und UWG-Piraten gegen die Stimmen an CDU-BOB-OB mehrheitlich angenommen.
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