Menü
29.01.19 –
Beschluss:
Der seit Jahren rückläufige Trend des Vorkommens vieler Insekten- und Vogelarten erfordert verstärkte Aktivitäten zur Förderung der Artenvielfalt auch in der Stadt Osnabrück. Der Rat der Stadt Osnabrück möge deshalb beschließen:
1) Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt angesichts des starken Insektenrückgangs die Bemühungen der Verwaltung und des OSB, öffentliche Grünflächen im Interesse der Artenvielfalt zu entwickeln, sieht aber angesichts der vorhandenen 9 Mio. m² Grünflächen in der Stadt noch großes Potenzial zur Ausweitung dieser Aktivitäten.
a) Beim zu erarbeitenden Freiflächenkonzept dem Artenschutz mehr Raum zu geben, und dafür:
- die als naturschutzgebietswürdig erkannten Bereiche als Naturschutzgebiet auszuweisen
- in der LSG-Verordnung zielführende Nutzungsrestriktionen für Wälder und Grünland zu formulieren (z.B. standortheimische Gehölze, Totholzanteil, stehendes Totholz, Habitatbäume, Grünlandumbruchverbot, Düngerrestriktionen etc.)
- für die Gewässerunterhaltung artenschutzgerechte Standards für Randstreifen, Gehölzstrukturen und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu setzen.
2) Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung und den OSB die Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt bei der Anpflanzung und Pflege öffentlicher Flächen zu verstärken und konzeptionell weiter zu entwickeln. Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Osnabrücker Bienenbündnis sind zu berücksichtigen.
Im Rahmen dieses Flächenmanagements für den Artenschutz sind u. a. auf den Friedhofserweiterungsflächen und geeigneten freien Flächen auf den Friedhöfen zukünftig die Osnabrücker Wildblumenmischung einzusäen. Wo möglich soll durch die Anlage von Mulden und/oder Blänken ein Wasserangebot für Insekten und Vögel geschaffen werden. Weiterhin soll der OSB, wo möglich und sinnvoll, das Straßenbegleitgrün sowie Mittelinseln ebenfalls mit geeigneten Blühpflanzen bepflanzen und Blühmischungen einsäen.
a) Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 30.01.2018, der u.a. den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoden, insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im städtischen Besitz untersagt.
b) Auf allen neu zu verpachtenden Nutzflächen der Stadt ist zudem vertraglich sicher zu stellen, dass nur nachhaltige, den Artenschutz nachweislich unterstützende Bewirtschaftungen vertraglich zugelassen werden. Dies gilt auch für Verlängerungen von Pachtverhältnissen.
Den jetzigen Pächtern ist eine angemessene Frist zur Umstellung zu geben.
3) Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung, weitere Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt auf Ackerflächen, die sich vom Standort dazu eignen und im Eigentum der Stadt Osnabrück befinden, umzusetzen. Dazu sollen in einem ersten Schritt 3 ha mit geeigneten Blühmischungen eingesät werden. Diese Maßnahme soll dauerhaft auf wechselnden Flächen im Rotationsverfahren erfolgen.
a) Bei der anstehenden Überarbeitung der „Ökologischen Standards in der Bauleitplanung“ sind entsprechend weitergehende Festlegungen zugunsten des Arten- und Insektenschutzes zu treffen.
b) Die weitere Flächenentwicklung muss flächensparsam und insbesondere vertikal orientiert sein.
4) Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung, gezielt auch kleinere Flächen anzukaufen, die sich für die Entwicklung der Artenvielfalt eignen.
a) Für diese Maßnahmen stellt der Rat nach Vorlage durch die Verwaltung die notwendigen Personal- und Sachmittel bereit.
5) Der Rat beauftragt die Verwaltung, Naturschutzinitiativen oder Privaten Grünflächen zur Anlage und Pflege von Blühflächen zu überlassen. Voraussetzung dafür ist, dass die ordnungsgemäße Anlage und Pflege dieser Flächen gewährleistet wird.
6) Bei der Effizienzkontrolle von internen Kompensationsflächen soll eine Aufwertung dieser Flächen im Sinne des Insektenschutzes erfolgen.
7) Alle Bereiche der Stadt, von den Schulen bis zu den Tochterunternehmen, werden in diesem Sinne gebeten, einen Beitrag für die Artenvielfalt zu leisten und auf ihren Grünflächen, z.B. durch die Anlage von Wildblumeninseln, Lebens- und Rückzugsräume sowie Winterquartiere für Insekten zu schaffen. Ebenso sollten die Gebäude der Stadt und ihrer Töchter artenschutzgerecht ausgesattet werden, z.B. mit Nisthilfen für Vögel und „Insektenhotels“.
a) Die Stadtwerke als Dienstleister für die städtische Beleuchtung werden aufgefordert, vorhandene Leuchten auf ihre Insektenfreundlichkeit zu überprüfen und bei der weiteren Erneuerung entsprechende Leuchten (z.B. warmweiße LEDs) zu nutzen.
8) Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Anstrengungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen und zu verstärken und alle Eigentümer oder Vertreter großer Grünflächen wie Universität, Hochschule, Wohnungsbaugesellschaften, Kleingartenvereine, Haus und Grund mit Informationen zur Anlage und zur Pflege von Flächen zur Förderung der Artenvielfalt zu versorgen und um Mithilfe zu bitten.
a) Ebenso wird die Öffentlichkeitsarbeit für alle Bürgerinnen und Bürger weiter geführt, um weiterhin auch die Osnabrücker*innen für eine artenschutzreiche Nutzung ihrer Flächen, z. B. durch Nutzung der Osnabrücker Wildblumenmischung zu motivieren, und zum Beispiel den Trend zur Umwandlung von Vorgärten in Steingärten zu brechen.
9) Förderprogramme von Bund und Land zur Förderung der Artenvielfalt sind zu nutzen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel 2016 - 2020)
Sachverhalt:
zu 1.a.: Allein 4.000 ha sind derzeit als Landschaftsschutzgebiete von besonderer naturräumlicher Bedeutung. Insbesondere die intensive Nutzung durch konventionelle Land- und Forstwirtschaft belastet den Artenschutz. Diese Spielräume sollten durch höhere Schutzstandards und extensivere Bewirtschaftungsformen genutzt werden.
zu 2.: Die Änderungen sind nur redaktionell, verdeutlichen aber bereits im Beschlusstext, dass der Vorschlag auf die umfassende Weiterentwicklung des städtischen Freiflächenmanagements auf der Basis eines Konzepts zum Artenschutz (Insektenschutz) abzielt.
zu 2.a. und 2.b.: Ursächlich für den Artenschwund und den alarmierenden Rückgang der Masse an Vögeln und Insekten sind Fehlentwicklungen in der Landwirtschaft, insbesondere der Zerstörung der Vielfalt der Landschaft, des intensiven Einsatzes von Umweltgiften.
zu 3.a.: auch in der Bauleitplanung sollte das Thema noch stärker gewürdigt werden.
zu 3.b.: Eine Ursache des Artenschutzes ist der Flächen- und Biotopverlust.
zu 4.a.: Der Rat will ja nicht nur beschließen sondern auch eine Umsetzung sehen. Da viele der Maßnahmen mit Kosten verbunden sind, müssen entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Der Beschluss darf nicht zu einem Abbau von anderen Leistungen im Naturschutz führen. Darüber muss im Rat Klarheit bestehen.
zu 7.: selbsterklärend
zu 7.a.: Die Umstellung auf LED läuft. Allerdings läuft die Straßenbeleuchtung auf lichtökologisch bedenkliche „kalte“ 4.000 Kelvin, also in neutralweiß, mit hohem Blauanteil, statt in „warmweiß“.
zu 8.a.: Zielgruppe der Öffentlichkeitsarbeit müssen weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger sein.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen.
Medien
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]