BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Perspektiven Finanzierung Städtische Bühnen

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 18.5)

06.12.16 –

Sachverhalt:

Seit Jahren beklagt der Osnabrücker Rat den mangelnden Einsatz des Landkreises bei der Kostendeckung der Städtischen Bühnen. Genauso wird die Ungleichbehandlung durch das Land bei der kommunalen Kulturförderung kritisiert.   So beträgt der Anteil des Landkreises Osnabrück mit knapp 600.000 Euro nur rund 3 % an den Gesamteinahmen. Er ist damit erheblich geringer als bei allen anderen kommunalen Theatern in Niedersachsen, bei denen der Anteil der Landkreise jeweils zwischen 16 und 25 % liegt.

Mit Bezug auf die Gründung Niedersachsens vor 70 Jahren und einen Passus in der Landesverfassung finanziert das Land in Braunschweig und Oldenburg sowie in Hannover Landeseinrichtungen wie die Staatstheater, die anderenorts kommunal getragen werden. Der Anteil des Landes liegt bei den Theatern ca. zwischen 55 % (BS), 65 % (OL) und 85 % (H). Dagegen liegt der Landesanteil an der Finanzierung der Städtischen Bühnen OS mit rund 5,4 Millionen bei rund 27 %.

Vor dem Hintergrund dieser Finanzierungssituation bat der Oberbürgermeister am 27. April 2016 diesen Jahres die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen des Osnabrücker Landes Region zu einem Gespräch, um eine gemeinsame Vorgehensweise abzusprechen, wie man sich erfolgreich für eine Verbesserung der Situation Osnabrücks einsetzen könnte. Dabei wurden vor allem drei Vorschläge diskutiert.

a)    Die erneute Ansprache des Landkreises, inwiefern hier zukünftig eine größere Verantwortung übernommen werden kann. Dies wurde von den anwesenden MdLs aus dem Landkreis nicht unterstützt.

b)    Die direkte Ansprache des Ministerpräsidenten durch den Oberbürgermeister, um neben der grundsätzlichen Förderfrage auch bei der Bewältigung der anstehenden Sanierung des Großen Hauses um Unterstützung zu bitten. Dazu wurde eine Begleitung durch den Landrat und der regionalen MdLs als zielführend erachtet. Dieser Vorschlag wurde von allen Anwesenden unterstützt. Angesichts des engen Zeitplans der Haushaltserstellung des Landes sollte dieses Gesprächs möglichst kurzfristig terminiert werden.

c)     Auf Vorschlag des OB, die grundsätzliche, juristische Prüfung der verfassungsmäßigen Begründung der „asymmetrische Finanzierungssituation“ durch ein Rechtsgutachten. Dieser Vorschlag wurde aufgrund seiner konfrontativen Signalwirkung und der unklaren Rechtssituation von einigen Anwesenden allerdings als wenig zielführend angesehen.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1.     Welche Schritte hat die Verwaltung seit dem Gespräch (am 27. April 2016) unternommen, um eine bessere Finanzierung durch den Landkreis zu erreichen und was waren gegebenenfalls die Ergebnisse?

In Spitzengesprächen zwischen Stadt und Landkreis wird diese Fragestellung regelmäßig thematisiert. Derzeit ist nicht mit einer höheren Zuschusspauschale als von 626.000 € (Spielzeit 2016/2017) jährlich zu rechnen.

2.     Welche Schritte hat die Verwaltung seit dem Gespräch veranlasst, um ein entsprechendes Gespräch des OBs, ggf. unter Begleitung des Landrats mit dem Ministerpräsidenten zu führen und was waren gegebenenfalls die Ergebnisse?

Da das Büro des Ministerpräsidenten mitteilte, dass ein persönliches Gespräch aufgrund der Termindichte nicht möglich sei, erfolgte die Ansprache des Ministerpräsidenten durch den Oberbürgermeister in Form eines gemeinsamen Anschreibens mit dem Landrat.

In seinem Antwortschreiben hat das MWK erneut auf die Bindung an die historisch gewachsenen Ungleichbehandlung der Theater in Niedersachsen und ihre Grundlage in einer Entscheidung des niedersächsischen Verfassungsgebers hingewiesen,  darüberhinaus auf die Rahmenbedingungen des kommunale Finanzausgleichs in Niedersachsen und fehlende finanzielle Spielräume im Doppelhaushalt 2017/2018 des Landes. Sinalisiert wurde die Bereitschaft Fördermöglichkeiten zu prüfen, insbesondere aus EU-Mitteln, wenn eine Gesamtplanung für Sanierung des Theaters am Domhof vorliegt.

3.     Welche Schritte hat die Verwaltung auf den Weg gebracht um die Rechtssituation bzgl. der Ungleichbehandlung bei der Kulturförderung von Osnabrück z.B. im Vergleich zu Oldenburg zu klären und wie ist gegebenenfalls das Ergebnis?

Die Oberbürgermeister aller in Frage kommenden Niedersächsischen Städte mit kommunalen Theatern wurden kürzlich angefragt, ob sie sich an einem Gutachten zur auseinanderdriftenden Kulturförderung im Vergleich zu Staatstheatern beteiligen würden. Die Recherche für weitere Handlungsoptionen ist in Bearbeitung.  

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