BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Prüfung der Tempo 30-Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplan 2018

Prüfung der Tempo 30-Empfehlungen aus dem Lärmaktionsplan 2018 - Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 03.02.2022

25.01.22 –

Sachverhalt:

Wir bitten die Verwaltung um Darstellung, unter welchen Voraussetzungen/Einschränkungen (z.B. für den ÖPNV) sowie unter welchem Nutzen und Aufwand die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan

  • MB 16: Sutthauser Straße zwischen Gustav-Tweer-Straße und südöstlich Bergerskamp,
  • MB 29: Mindener Straße zwischen Schützenstraße und Schellenbergstraße,
  • MB 31+39: Herderstraße/Parkstraße zwischen Martinistraße und Koksche Straße

umzusetzen sind.
 

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 04.04.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Für die folgenden Maßnahmenbereiche empfiehlt der Lärmaktionsplan der Stadt Osnabrück die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Nachtzeitraum, d.h. zwischen 22 und 6 Uhr. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wurden u.a. die angesprochenen Maßnahmenbereiche in der Sitzung vom 19.11.2020 (Vorlage VO/2020/5833) zur Beschlussfassung vorgelegt. An den in Rede stehenden Maßnahmenbereichen wurde die Temporeduzierung jedoch nicht beschlossen.

MB 16: Sutthauser Straße zwischen Gustav-Tweer-Straße und südöstlich Bergerskamp:

Im Maßnahmenbereich 16 wurde die Einführung einer Tempo 30-Regelung zur Lärmreduzierung im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) vorgeschlagen, da in diesem Zeitraum Überschreitungen der Richtwerte der heranzuziehenden Lärmschutzrichtlinie-StV auftreten. Die Einführung von Tempo 30 hätte in diesem Maßnahmenbereich Auswirkungen auf den dort verkehrenden ÖPNV. Konkret könnten aufgrund der langen Tempo 30-Strecke von etwa einem Kilometer und den daraus entstehenden Fahrzeitverlusten zusätzliche Umläufe erforderlich sein. Nach 22:00 Uhr sind allerdings kaum Auswirkungen auf den ÖPNV zu erwarten.

Die Verwaltung wies weiterhin darauf hin, dass eine dauerhafte Einhaltung der Tempo 30-Regelung nur mit einer Geschwindigkeitsüberwachung möglich wäre. Hierbei wären allerdings punktuelle ortsfeste Anlagen unproduktiv, da außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Anlagen höchstwahrscheinlich schneller als 30 km/h gefahren würde. Überwachungsanlagen würden hier auch nur wirken, wenn die Überwachung unregelmäßig und doch häufig durchgeführt würden. Eine Überwachung könnte jedoch nur an geeigneten Stellen mit semistationären Anlagen durchgeführt werden. Eine Analyse der potenziellen Messstandorte hat noch nicht stattgefunden.

Dennoch wäre die rechnerische Wirkung der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sehr effektiv, da somit an 133 von 190 Gebäuden im Maßnahmenbereich eine Lärmminderung von 3 dB(A) erreicht werden könnte. Diese Minderung wird vom menschlichen Gehör als Halbierung der Schallquellen, in diesem Fall der Halbierung der Verkehrsmenge, empfunden. Von dieser Lärmminderung wären nachts laut Berechnungen 473 Personen betroffen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte in diesem Maßnahmenbereich trotz der Auswirkungen und erforderlichen Geschwindigkeitsmaßnahmen eine Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführt werden.

MB 29: Mindener Straße zwischen Schützenstraße und Schellenbergstraße:

Auch im Maßnahmenbereich 29 hat der Lärmaktionsplan die nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h empfohlen. Im Gegensatz zur Sutthauser Straße sind in diesem Abschnitt jedoch keine Auswirkungen auf den ÖPNV vorhanden. Allerdings wäre auch in diesem rund 700m langen Abschnitt eine Geschwindigkeitsüberwachung mit semistationären Anlagen zur Einhaltung der angeordneten Geschwindigkeit an geeigneten Standorten notwendig. Eine Analyse der potenziellen Messstandorte hat noch nicht stattgefunden.

In diesem Maßnahmenbereich würden durch die Geschwindigkeitsreduzierung nachts 310 Anwohnerinnen und Anwohner in 56 Gebäuden merklich entlastet.

Aus Sicht der Verwaltung sollte in diesem Maßnahmenbereich trotz der erforderlichen Geschwindigkeitsmaßnahmen eine Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführt werden.

MBe 31+39: Herderstraße/ Parkstraße zwischen Martinistraße und Koksche Straße:

In diesen beiden Maßnahmenbereichen wäre die Reduzierung auf Tempo 30 im Nachtzeitraum, wie vorgeschlagen, ebenfalls effektiv. Es würden in dem rund 950m langen Abschnitt nachts 246 Personen von Lärmminderungen von 3 dB(A) profitieren. Diese Länge des Abschnitts bedarf allerdings aus Sicht der Verwaltung ebenfalls des Einsatzes von semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zur Einhaltung einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Auch in diesem Fall sind hierfür geeignete Standorte noch zu eruieren.

Auswirkungen auf den Busverkehr sind in diesen beiden Maßnahmenbereichen nicht zu erwarten, da dieser hier nur abschnittsweise verkehrt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte in diesem Maßnahmenbereich trotz der erforderlichen Geschwindigkeitsmaßnahmen eine Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführt werden.

Zusammenfassung:

Der Aufwand zur eigentlichen Umsetzung der empfohlenen nächtlichen Tempo 30-Regelung (Aufstellen der Verkehrsschilder, ggf. erforderliche Markierungsarbeiten) wäre aus Sicht der Verwaltung verhältnismäßig gering. Umso höher wäre jedoch der Aufwand zur tatsächlichen Einhaltung dieser Geschwindigkeit, die nur mit Geschwindigkeitsüberwachungen dauerhaft sicherzustellen wäre. Für den Einsatz der Überwachungsanlagen wären an den jeweiligen Straßenabschnitten noch geeignete Standorte zu identifizieren. Für die Überwachung insgesamt wären zusätzliche Investitionen erforderlich, die bisher nicht vorgesehen sind.

Insbesondere auf der Sutthauser Straße wären zusätzlich weitere Untersuchungen zur Auswirkung auf den Busverkehr notwendig. Durch den voraussichtlich zusätzlichen Umlauf würden weitere Kosten entstehen.

Der Nutzen der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung in den vier thematisierten Maßnahmenbereichen ist aus Sicht der Verwaltung sehr hoch. Insgesamt würden so 1029 Personen von einer maßgeblichen Lärmreduzierung profitieren. Aus diesem Grund befürwortet die Verwaltung weiterhin, die Geschwindigkeit in den o.g. Maßnahmenbereichen nachts auf 30 km/h zu reduzieren.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

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