BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Schutz von Wallhecken in Osnabrück

05.04.11 –

Gemäß Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Wallhecken geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht beseitigt werden dürfen. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten. Ab März 2013 soll es unter bestimmten Voraussetzungen keine Ordnungswidrigkeit mehr sein, Wallhecken zu beseitigen, es sei denn, dass sie in einem von der Stadt zu führenden Verzeichnis erfasst (kartiert) worden sind. Für die Landkreise Ammerland, Oldenburg, Friesland und Wittmund liegen Wallheckenkartierungen vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung.

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die ökologische Bedeutung der Wallhecken in Osnabrück und deren Schutz durch das NAGBNatSchG?
  2. Wie viele (km) Wallhecken gibt es in Osnabrück und sind diese Hecken bereits vollständig in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis kartiert und damit unter Schutz gestellt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung darüber hinaus, den Schutzstatus von Wallhecken zu sichern und sie ökologisch aufzuwerten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Obwohl Wallhecken im Osnabrücker Raum keine so häufigen und prägenden Landschaftslemente sind wie z. B. in der nordwestdeutschen Geestlandschaft, haben sie als extensiv oder nicht genutzte Landschaftselemente mit großer Strukturvielfalt eine hohe ökologische Bedeutung innerhalb der intensiv genutzten Kulturlandschaft. Im Vergleich zum Niedersächsischen Naturschutzgesetz, das bis zum 28.02.2010 Gültigkeit hatte, schränkt das NAGBNatSchG den Schutz der Wallhecken insoweit ein, als dass zum einen Wallhecken innerhalb eines Waldes vom gesetzlichen Schutz ausgenommen sind und zum anderen die Anlage oder Verbreiterung von bis zu zwei Durchfahrten pro Schlag mit einer Breite von jeweils bis zu 12 m erlaubt ist, der Naturschutzbehörde allerdings anzuzeigen ist.

Zu 2:

Die Erfassung der Heckenstrukturen und damit auch der gesetzlich geschützten Wallhecken für das Stadtgebiet Osnabrück wird zur Zeit im Rahmen einer Kartierung durchgeführt, die bis Ende Mai 2011 abgeschlossen sein wird. Auf der Grundlage einer durchgeführten Luftbildauswertung erfolgt derzeit eine Geländekartierung mithilfe eines Kartierbogens, der in Anlehnung an eine vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfohlenen Methodik entwickelt wurde. Erfasst werden u. a. die jeweiligen Abmessungen, der Heckentyp, die vorherrschenden Gehölzarten, ggf. Beeinträchtigungen sowie angrenzende Nutzungen.

Genaue Angaben über die Wallheckenlänge sind daher derzeit noch nicht möglich. Nach Abschluss der Kartierung werden die Wallhecken fristgerecht in ein öffentlich einsehbares Verzeichnis nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG eingetragen und die Eigentümer entsprechend benachrichtigt.

Zu 3:

Wallhecken innerhalb von Landschaftsschutzgebieten sind zudem durch die entsprechenden Verordnungen geschützt, die das Beseitigen von Hecken verbieten bzw. es unter Erlaubnisvorbehalt stellen. In Osnabrück unterliegen Wallhecken, die Teile der ehemaligen Landwehr sind, darüber hinaus dem Schutz als Bau- und Kulturdenkmal.

Eine langfristige Sicherung und ökologische Aufwertung der Wallhecken über gesetzliche Bestimmungen hinaus ist nur durch Kooperation mit den Eigentümern oder Nutzungs­berechtigten zu erreichen.

 

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Anfrage | Natur und Umwelt

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