BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Solarenergetische Nutzung der Dachflächen von institutionellen Zuschussempfängern

25.09.12 –

Der Rat hat am 28.09.2010 (TOP 8 d, e) in Bezug auf die Bewilligung von Investitionskostenzuschüssen für den Neubau von Kindertagesstätten einstimmig beschlossen: „Der Zuschussempfänger ist ebenso wie alle künftigen Zuschussempfänger darauf zu verpflichten, geeignete Dachflächen selber solarenergetisch zu nutzen oder diese Flächen Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Stadt wird diesbezüglich ggf. vermittelnd tätig. Soll in begründeten Einzelfällen (Gründach oder besondere Dachnutzung für pädagogische Zwecke) davon abgewichen werden, so ist dies in den Zuschussantrag mit aufzunehmen." Wir fragen:

  1. Wie und in welchem Umfang ist dieser Beschluss bislang umgesetzt worden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

Die Nutzung der Sonnenenergie ist grundsätzlich in zweierlei Hinsicht möglich:

  1. durch Solarkollektoren (für Heizung und warmes Wasser) undPhotovoltaikanlagen (Gewinnung von Strom).
  2. Voraussetzung hierfür ist eine optimale Ausrichtung der Baukörper und der Gebäudeform und Minimierung von Verschattung.

Der Rat hat am 28.09.2010 im Zusammenhang mit der Beschlussfassung für die Investitionskostenzuschüsse der beiden Kindertagesstätten Rappstraße und Studentenwerk den oben genannten Beschluss gefasst. Danach hat es für Neu- oder Anbauten 7 Investitionskostenzuschüsse gegeben (siehe Anlage). Bei allen Investitionsmaßnahmen zum Ausbau im Rahmen des Krippenausbauprogramms ist die Möglichkeit einer solarenergetischen Nutzung durch Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen ins Planungsverfahren eingeflossen.

Bezüglich des Einsatzes von Solarkollektoren auf Kindertagesstätten hat sich herausgestellt, dass unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die energetische Nutzung durch Solarkollektoren für Heizung und warm Wasser nicht in Betracht kommt, da der Warmwasserbedarf in einer Kindertagesstätte äußerst gering ist. Auf Grund der Trinkwasserverordnung muss das warme Wasser dauerhaft auf über 60 Grad vorhalten (Legionellen) werden und an der Zapfstelle auf unter 45 Grad reduziert werden, somit kommt die Warmwasser Aufbereitung nicht in Betracht. Auch der Einsatz für die Beheizung von Räumen rechnet sich nicht, da aufgrund der Eigenwärme der Kinder die Heizung deutlich weniger gebraucht wird. Eine isolierte Heizungsunterstützung nur in den Wintermonaten ist unwirtschaftlich.Bezüglich des Einsatzes von Photovoltaikanlagen gibt es folgendes Problem: Grundsätzlich gilt, dass der Bau von Gruppenräumen in der Regel über sogenannte „Pultdächer" realisiert wird (wirtschaftlichste und funktionalste Lösung). Dabei erfolgt die Ausrichtung der Gruppenräume südwestlich. Eine Folge davon ist, dass die energetisch nutzbaren Dachflächen nordöstlich ausgerichtet sind und somit für eine energetische Nutzung nicht in Frage kommen.

Weiterhin ist der Einsatz einer Photovoltaikanlage nur dann vertretbar, wenn die Dachfläche eine bestimmte Mindestgröße und eine entsprechende Ausrichtung hat. Dieses war bei den sieben Baumaßnahmen nicht gegeben. Generell ist festzustellen, dass die Dachflächen von Kindertagesstätten für die Nutzung mit Photovoltaik zu klein sind und sich deshalb auch keine Investoren finden.

In der Summe hat es seit der Beschlussfassung des Rates keinen Investitionskostenzuschuss gegeben, bei dem eine solarenergetische Nutzung realisiert werden konnte.

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Anfrage | Kinder, Jugend, Familie | Klimaschutz

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