BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Spracherwerb / Sprachlernklassen

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (TOP 5.4)

18.06.15 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt, dass die Niedersächsische Landesregierung:

  1. die Zahl der Sprachlernklassen an Nds. Schulen von 60 auf 240 vervierfacht und damit 10 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt zusätzlich bereitgestellt hat,
  2. für alle Sprachfördermaßnahmen insgesamt rund 130,5 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung stellt,
  3. die von den rot-grünen Regierungsfraktionen bei den Haushaltsberatungen für 2015 über die sog. politische Liste zusätzlich bewilligten Mittel von 500.000 Euro in zusätzliche Sprachförderangebote investiert hat,
  4. bereits eine Vereinbarung mit den Hochschulen getroffen hat, die regelt, dass Lehramtsstudierende mit dem Fach Deutsch zukünftig für Sprachkurse in der Erwachsenenbildung eingesetzt werden und sich die Studierenden auf ihr Studium anrechnen lassen können,
  5. in der neuen Masterverordnung für Lehramtsstudiengänge im Rahmen einer Basisqualifikation „Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer verbessern wird,
  6. in der letzten Woche entschieden hat, in Niedersachsen insgesamt 15 Sprachbildungszentren, eines davon in Osnabrück, einzurichten, um die Schulen beginnend mit dem Schuljahr 2015/2016 bei der Sprachförderung von Kindern zielgerichtet zu unterstützen.

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung auf:

  1. die Sprachvermittlungskompetenz der Erzieherinnen und Erzieher, der Lehrkräfte oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugendhilfe zu stärken,
  2. die zukünftigen nds. Maßnahmen der Strukturfonds für Asylsuchende und Flüchtlinge zu öffnen; der Leistungsbezug von Asylsuchenden sollte auch als Ko-Finanzierung in ESF-Maßnahmen des Landes eingebracht werden können.

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Bundesregierung auf:

  1. die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angebotenen Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete zu öffnen und mit einem entsprechenden Rechtsanspruch zu versehen,
  2. die gesetzlichen Voraussetzungen der Erwachsenenbildung dahingehend zu ändern, dass die sog. DaZ-Kurse der Volkshochschulen auch an den betreffenden Schulen durchgeführt werden können,
  3. für eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschkurse zu sorgen.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

Medien

Kategorie

Antrag | Bildung | Migration, Integration

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