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04.06.24 –
Sachverhalt:
Seit Januar 2023 gilt bundesweit die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Seitdem sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Ausgenommen sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Angestellten und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern.
Mit dem Ratsbeschluss „Osnabrück geht den Mehrweg“ (VO/2022/0846) vom 31. Mai 2022 hat der Rat frühzeitig auf das neue Gesetz zur Vermeidung von Verpackungsmüll reagiert und konkret 15.000 Euro für ein Förderprogramm für kleinere Unternehmen, die bislang noch von der Angebotspflicht ausgenommen sind, als auch 5.000 Euro für eine Informationskampagne zum Thema Mehrweg bereitgestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 11.06.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Untere Abfallbehörde hatte zunächst ca. 150 Betriebe schriftlich über die neuen gesetzlichen Regelungen zur Mehrwegangebotspflicht informiert und ab Mitte des Jahres 2023 systematisch die Umsetzung überprüft. Es sind bisher ca. 50 Betriebe kontrolliert worden, wobei viele Verstöße bzgl. der „fehlenden Hinweisschilder“ und wenige bzgl. der „Mehrwegalternativen“ festgestellt wurden.
Die hiervon betroffenen Betriebe wurden schriftlich aufgefordert, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Einige Betriebe mussten auch sanktioniert werden, da die Umsetzungen nicht in einer angemessenen Frist erfolgt sind.
Die meisten der inspizierten Betriebe haben Mehrwegalternativen angeboten, allerdings war die Resonanz der Betreiber negativ, weil die Mehrwegalternativen vom Endverbraucher kaum angenommen werden. Auch der Osnabrücker ServiceBetrieb kann vor allem in der Innenstadt keinen Rückgang der entsprechenden Abfälle feststellen.
Die Marketing Osnabrück GmbH (mO) weist in den Verträgen für eigene Veranstaltungen die Beschicker/Schausteller darauf hin, dass es die gesetzliche Verpflichtung gibt, Mehrweggeschirr einzusetzen (z. B. Maiwoche, Weihnachtsmarkt etc).
Zu 2.:
Es wurde ein Antrag gestellt, der auch in Höhe von 186 € bewilligt wurde. Bislang wurde der Betrag aber noch nicht abgerufen (bis September möglich).
Die Gastronomen zeigten kein großes Interesse, da das Förderprogramm nur kleine Betriebe angesprochen hat (kleine Betriebe haben eine Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche sowie weniger als fünf Beschäftigte und müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.
Die mO hat die Kampagne auf ihren Social Media Kanälen platziert sowie mit Plakaten und Anzeigen auf den Roadsidescreens gearbeitet. Bei Instagram (osnabrueck.de) bekam die Kampagne ca. 300 Likes, 4 Gastronomen haben mit Kurzvideos ihr eigenes System präsentiert.
Zu 3.:
In Tübingen gibt es die Steuer seit zwei Jahren. Die Mehrweg-Quote ist auf 50 Prozent angestiegen. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei fünf Prozent, 95 Prozent sind Einwegverpackungen. Dies zeigt, dass die Verpackungssteuer ein wirksames Mittel sein kann.
Gegen die bereits vom Bundesverwaltungsgericht für rechtssicher erachtete Tübinger Steuer läuft derzeit allerdings noch eine Verfassungsbeschwerde. Der Deutsche Städtetag ist zuversichtlich, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voraussichtlich im Herbst ansteht.
Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages empfiehlt, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Erhebung einer Kommunalen Verpackungssteuer abzusehen.
Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Erhebung der Steuer im Vergleich zu anderen Steuern wegen der Vielzahl der Verkaufsstellen sehr aufwändig. Der Arbeitskreis der Steuerämter in Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass bei den großen Städten mehrere zusätzliche Stellen eingerichtet werden müssen, um die Steuer einzuführen. Aufgrund der aktuellen Themen im Fachdienst Kommunale Abgaben (Nachholung Verzinsung zur Gewerbesteuer, Grundsteuerreform, digitaler Gewerbesteuerbescheid, digitaler Grundsteuerbescheid, Releasewechsel SAP etc.) und der sehr angespannten Personalsituation wäre eine Umsetzung ansonsten auch nicht möglich.
Da die konkreten Rahmenbedingungen (Steueraufkommen, Personalbedarf) aber noch unklar sind, haben sich der Osnabrücker ServiceBetrieb und der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz für eine Online-Veranstaltung bei der Deutschen Umwelthilfe zum Thema Verpackungssteuer angemeldet. Unter anderem wird es um die Lenkungswirkung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Rechtssicherheit der Steuer gehen, auch eine Vertreterin der Stadt Tübingen wird von den dortigen Erfahrungen berichten.
Die mO weist im Übrigen darauf hin, dass eine Verpackungssteuer auch bedeutet, dass die Preise für Speisen noch weiter ansteigen. Betroffen sind hier vor allem die unteren Einkommensgruppen. Bei den allgemeinen hohen Kosten wäre eine breite Akzeptanz, ebenso bei den Gastronomen, vermutlich nicht vorhanden.
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Anfrage | Entsorgung, Abfall | Innenstadt | Natur und Umwelt
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