17.06.13 –
Beschluss:
Das durch Satzungsbeschluss begründete besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Bereich des Güterbahnhofs wird für den Verkaufsfall des Gesamtgrundstücks des ehemaligen Ringlokschuppens ausgeübt.
Der Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilien- und Gebäudemanagement wird auf der Ausgabenseite bei der Position – Erwerb von Grundstücken – um 2.000.000,00 € erhöht. Um den gleichen Betrag erhöhen sich die Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, diese zusätzlichen Kredite aufzunehmen.
Ergänzung:
Der vom Käufer hilfsweise gestellte Antrag, die Frist zur Abwendung des Vorkaufs-rechts nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB um zwei Monate zu verlängern, wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU und UWG/Piraten angenommen
Medien
Kategorie
Fast so schön, wie live dabei zu sein. Hier halten wir euch über Reden, Beschlüsse und Neuigkeiten der 51. Bundesdelegiertenkonferenz auf dem [...]
Gewalt gegen Frauen ist weltweit traurige Realität - und sie nimmt zu - auch in Deutschland. Diese Gewalt entsteht in patriarchalen Strukturen, [...]
Die Weltklimakonferenz in Belém endet ohne einen Fahrplan zum Ausstieg von fossilen Energien und deren klimaschädlichen Emissionen. Das liegt [...]