31.03.25 –
Sachverhalt:
Am 23.02.2025 wurde einer Radfahrerin auf dem Radschutzstreifen am Goethering von einem Autofahrer, der nach rechts in die Wittekindstraße abbiegen wollte, die Vorfahrt genommen und schwer verletzt. Dies ist mindestens der zweite schwere Unfall an dieser Stelle.
Auf Basis der letzten Information zu den Ad-hoc-Maßnahmen/„Aktionsplan sicherer Radverkehr“ (VO/2024/3540), dem aktuellen Unfall und nach dem Tod einer Radfahrerin früher an gleicher Stelle, fragen wir die Verwaltung mit der Bitte um Beantwortung bis zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 03.04.2025:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 09.04.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Unfallkommission beschäftigt sich mit Unfallhäufungsstellen, die einer bestimmten Definition unterliegen. Die Bearbeitung wird durch die Geschäftsführung, der Polizeiinspektion Osnabrück festgelegt. Der Berliner Platz gilt als Unfallhäufungsstelle. Eine Befassung hat bereits im Rahmen des Projektes „Erhöhung der Verkehrssicherheit am Wallring durch Adhoc-Maßnahmen“ stattgefunden. Die Arbeitsgruppe war mit den Mitgliedern der Unfallkommission besetzt, sodass die Maßnahme K26.1 als UK-intern im Grundsatz abgestimmt gilt. Abzuwägen ist der Sicherheitsgewinn gegenüber den Folgen der Reduzierung der Leistungsfähigkeit.
Zu 2.:
Die Umsetzung steht in Abhängigkeit von den Umleitungsverkehren der Baumaßnahme „Vehrter Landstraße“. Es ist ein neues Steuergerät notwendig und damit verbunden größere Eingriffe am Knotenpunkt. Die Bauarbeiten an der ‘Vehrter Landstraße‘ sind im Zeitplan und ein Ende der Bauarbeiten ist für Ende II. Quartal/Anfang III. Quartal 2026 avisiert.
Zu 3.:
Ohne (baulichen) Eingriff in den Knotenpunkt sowie der LSA bliebe als temporäre Lösung nur der Verzicht auf Kfz-Spuren. Kurzfristig wäre nur eine Streichung des Rechtsabbiegestreifens aus Richtung Südost möglich, damit die Radspur nicht vor dem Knoten gekreuzt werden muss. Dies würde allerdings weitreichende Nachteile für die Leistungsfähigkeit des – ohnehin stark belasteten – Knotens nach sich ziehen. Zudem müssten Kfz, die in Richtung ‘Wittekindstraße‘ abbiegen wollen, die Radspur auf der Knotenfläche kreuzen, da die rechte Geradeausspur zu einer kombinierten Geradeaus-Rechts-Spur umgewandelt werden müsste. Damit würde der Konfliktpunkt nur verlagert. Für eine getrennte Freigabe für den Radverkehr vom Kfz-Verkehr müssten die Freigabezeiten stark eingekürzt werden, wodurch die Leistungsfähigkeit für den MIV noch weiter reduziert würde. Ein vollständiger Entfall der Rechtsabbiegemöglichkeit wäre mit weitläufigen Umwegen und mit negativen Auswirkungen auf andere Straßen verbunden.
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