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01.03.24 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die im Ergebnis die Anzahl bzw. den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte bei der Stadt auch in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen deutlich steigern.
Dabei sollen auch verstärkt Beschäftigte mit Migrationsgeschichte gefördert werden, um die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft auch in der Beschäftigungsstruktur der Stadtverwaltung abzubilden und die interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen für die Stadt Osnabrück zu nutzen. Mit diesen Maßnahmen soll zugleich dem zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Der Rat begrüßt ausdrücklich den bisherigen Einsatz der Verwaltung in dieser Sache und beauftragt die Personalentwicklung, in Ergänzung weitere Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erarbeiten und dabei die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Sachverhalt:
Die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft in Osnabrück, in der rund jede:r dritte Bürger:in eine Migrationsgeschichte hat, bildet sich noch nicht in der Stadtverwaltung ab. Vielmehr sind Menschen mit einer Migrationsbiografie hier mit einem Anteil von 6% (siehe VO/2023/2145) weit unterrepräsentiert – insbesondere in höheren und höchsten Besoldungs- und Entgeltgruppen.
Die Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit einer Migrationsgeschichte weist klare sozial-, bildungs- und integrationspolitische Vorzüge auf. Damit sorgt die Friedensstadt Osnabrück für mehr Chancengerechtigkeit und wird ihrer Vorbildfunktion als kommunale Arbeitgeberin gerecht. Zudem können Beschäftigte mit einer Migrationsbiografie durch ihren Bildungserfolg und aufgrund ihrer beruflichen Aufstiegserfahrung in der Stadtverwaltung als Vorbilder für andere Menschen fungieren und damit einen Beitrag zur gelungenen Integration leisten.
Bereits jetzt hat der Arbeits- und Fachkräftemangel die städtische Verwaltung und städtischen Gesellschaften erreicht (siehe hierzu u.a. VO/2023/2184-01). Durch den demografischen Wandel wird sich die Lage noch verschärfen. Auch von daher ist es wichtig, das Potential von Menschen mit Migrationsgeschichte stärker, als es bislang der Falls ist, zu heben.
Abweichender Beschluss:
Der Antrag wird gemeinsam mit dem Änderungsantrag (VO/2024/2881-01) zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Personal, Chancengleichheit und Digitalisierung verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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