BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Vorbereitung Teileinziehung Neumarkt

Vorbereitung Teileinziehung Neumarkt / Antrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt, der CDU-Fraktion, der Gruppe DIE LINKE./Kalla Wefel und der Oberbürgermeisterin in der Ratssitzung am 27.06.2023

27.06.23 –

Beschluss:

In der Vorlage VO/2023/1700, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis gegeben wurde, werden die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Teileinziehung des Neumarkts beschrieben.

Der Rat der Stadt Osnabrück sieht, dass eine Verkehrsberuhigung des Neumarkts für die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt einen Beitrag leisten kann. Gleichzeitig darf dies nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Wallanwohnenden, Radfahrenden, zu Fuß Gehenden, ÖPNV-Nutzenden, des Einzelhandels und weiterer Betroffener von Umgehungsverkehren führen.

Eine Verzögerung der Umgestaltung des Neumarkts darf nicht eintreten. Eine Rechtsunsicherheit und damit wieder jahrelanger Stillstand auf dem Neumarkt ist ebenfalls zu vermeiden.

Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse für die Teileinziehung des Neumarktes unverzüglich vorzubereiten auf den Weg zu bringen und die erforderlichen Haushaltsmittel rechtzeitig einzustellen.

Die sich aus dem Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie des teilweisen Verzichts auf den ÖPNV (im Bereich vor dem Landgericht) ergebenden Spielräume werden zur Anlage einer guten und sicheren Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie für eine Aufwertung des Neumarkts im Sinne eines zentralen Platzes mit Aufenthaltsqualität sowie als möglicher Veranstaltungsort genutzt. Dabei gilt es zugleich, die hohe ÖPNV-Bedienqualität für das Zentrum zu erhalten.

Die sich aus dem Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) ergebenden Spielräume werden zur Anlage guter und sicherer Radverkehrsinfrastruktur und für die Busbeschleunigung genutzt.

Der Platz vor dem Landgericht wird von allen Bus-Haltestellen freigehalten, so dass dieser auch als Platz wahrgenommen und genutzt werden kann. Die Verwaltung macht gemeinsam mit der PlaNOS entsprechende Vorschläge, die die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten beinhalten.

Um die Erreichbarkeit der City zu verbessern,

  1. wird die Leistungsfähigkeit des Walls für den MIV auch im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen zur Erhöhung der Radsicherheit bestmöglich erhalten. Dabei unterstützt das neue umweltsensitive Ampelsystem die Optimierung des Verkehrsflusses auch auf den Zufahrtstraßen.
  2. wird der ÖPNV zukünftig stärker mit dem Umland geplant und an den Notwendigkeiten der Stadt-Umland-Verkehre ausgerichtet (siehe auch Ratsbeschluss vom 23. Mai 2023).
  3. bleiben alle Parkhäuser gut erreichbar.
  4. wird das OS-Bahn-Konzept (SPNV) weiter konsequent verfolgt. Dabei werden ergänzende Mobilitätsangebote an den Bahnhöfen der Region (P+R, On-Demand, etc.) weiterentwickelt.
  5. werden weitere P+R Plätze am Stadtrand gebaut und an die Innenstadt angebunden. Mit den Umlandgemeinden werden Mobilpunkte und deren Einbindung in Schnell- und Expressbuslinien geplant. 
  6. werden in Kooperation mit den Umlandgemeinden weitere Radschnellwege gebaut.

Die folgenden Punkte, die in der Vorlage zusammengefasst dargestellt wurden, werden entsprechend des beschriebenen Zeitplans bearbeitet und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt:

Maßnahmen:

  • Durchführung von Verkehrserhebungen
  • Integration in das zukünftige Verkehrsmodell
  • Erarbeitung einer Förderrichtlinie für den passiven Schallschutz am Wallring inklusive der erforderlichen Gutachten und Untersuchungen unter Berücksichtigung von alternativen Maßnahmen, die aus den Untersuchungsergebnissen ersichtlich werden
  • Erarbeitung der Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans
  • Erstellung erforderlicher Gutachten zur Luftreinhaltung

Beschlüsse:

  • Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanverfahren
  • Beschluss über die o.g. Förderrichtlinie

Kosten:

  • Einstellen der o.g. Kosten in den Haushalt

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wird der notwendige Beschluss zeitnahim 2. Quartal 2023 vorgelegt.

Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Dr. Brickwedde, Frau Knabenschuh, Frau Meyer zu Strohen und Frau Neumann sowie der BOB-Fraktion angenommen.

Kategorie

Antrag | Innenstadt | Stadtentwicklung | Verkehr

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