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27.06.23 –
Beschluss:
In der Vorlage VO/2023/1700, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis gegeben wurde, werden die rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Teileinziehung des Neumarkts beschrieben.
Der Rat der Stadt Osnabrück sieht, dass eine Verkehrsberuhigung des Neumarkts für die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt einen Beitrag leisten kann. Gleichzeitig darf dies nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Wallanwohnenden, Radfahrenden, zu Fuß Gehenden, ÖPNV-Nutzenden, des Einzelhandels und weiterer Betroffener von Umgehungsverkehren führen.
Eine Verzögerung der Umgestaltung des Neumarkts darf nicht eintreten. Eine Rechtsunsicherheit und damit wieder jahrelanger Stillstand auf dem Neumarkt ist ebenfalls zu vermeiden.
Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse für die Teileinziehung des Neumarktes unverzüglich vorzubereiten auf den Weg zu bringen und die erforderlichen Haushaltsmittel rechtzeitig einzustellen.
Die sich aus dem Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie des teilweisen Verzichts auf den ÖPNV (im Bereich vor dem Landgericht) ergebenden Spielräume werden zur Anlage einer guten und sicheren Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie für eine Aufwertung des Neumarkts im Sinne eines zentralen Platzes mit Aufenthaltsqualität sowie als möglicher Veranstaltungsort genutzt. Dabei gilt es zugleich, die hohe ÖPNV-Bedienqualität für das Zentrum zu erhalten.
Die sich aus dem Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) ergebenden Spielräume werden zur Anlage guter und sicherer Radverkehrsinfrastruktur und für die Busbeschleunigung genutzt.
Der Platz vor dem Landgericht wird von allen Bus-Haltestellen freigehalten, so dass dieser auch als Platz wahrgenommen und genutzt werden kann. Die Verwaltung macht gemeinsam mit der PlaNOS entsprechende Vorschläge, die die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten beinhalten.
Um die Erreichbarkeit der City zu verbessern,
Die folgenden Punkte, die in der Vorlage zusammengefasst dargestellt wurden, werden entsprechend des beschriebenen Zeitplans bearbeitet und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt:
Maßnahmen:
Beschlüsse:
Kosten:
Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wird der notwendige Beschluss zeitnahim 2. Quartal 2023 vorgelegt.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Dr. Brickwedde, Frau Knabenschuh, Frau Meyer zu Strohen und Frau Neumann sowie der BOB-Fraktion angenommen.
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