Wohnbauentwicklung und Bauleitplanung konzeptionell absichern und regional weiterentwickeln

Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 5.9

30.10.18 –

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für die weitere Ausweisung von Bauland ein Gesamtkonzept zur Erreichung des Ziels von 3.000 Wohneinheiten auf der Basis von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien vorzulegen. Grüne Finger, Kaltluftflächen, Naturschutz- und Naherholungsgebiete sind grundsätzlich freizuhalten. Um möglichst wenig Flächen zusätzlich in Anspruch nehmen zu müssen, ist die Anzahl der Geschosse grundsätzlich zu erhöhen (vertikale Verdichtung).
  2. Aufbauend auf diesem Gesamtkonzept soll die Verwaltung versuchen, die Umlandgemeinden für eine gemeinsame Planung zu gewinnen, in der die Ausweisung von Bauflächen unter besonderer Berücksichtigung von Rad-(Schnell-)Wegen und des ÖPNV abgestimmt wird. Ziel soll es sein, dass diese Planung in eine gemeinsame Flächennutzungsplanung mündet.

Sachverhalt:

Der Rat hatte in 2013 die Erarbeitung eines Handlungsprogramms bezahlbarer Wohnraum auf den Weg gebracht und sich im Dezember 2014 das Ziel gesetzt, Planungsrecht für 2.500 bis 3.000 neue Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Inzwischen wurden 1.500 WE planungsrechtlich abgesichert. Neben vielen Nachverdichtungen hat - wie schon in den Jahren zuvor - insbesondere die Nutzung der Konversionsflächen erhebliche Möglichkeiten für neuen Wohnraum in Osnabrück eröffnet.

Weitere Projekte im Zuge der Nachverdichtung sind auf dem Weg. Dennoch wird das Ziel nur dann erreichbar sein, wenn auch größere, bislang unbesiedelte Flächen in Angriff genommen werden. Damit sind Konflikte mit dem Klima- und Naturschutz zwangsläufig.

Angesichts des hohen Handlungsdrucks hat die Stadt bewusst auf eine nach fast 20 Jahren eigentlich anstehende Überarbeitung des Flächennutzungsplans verzichtet. Auch die Planungsgrundlagen für den Landschafts- und Naturschutz sind nicht mehr aktuell.

Um nun auch ohne diese Neuplanungen zu guten Abwägungsgrundlagen zu kommen, ist ein Gesamtblick auf die möglichen größeren Baugebiete sinnvoll. So hat unter anderem der Sommer 2018 gezeigt, wie wichtig Kaltluft- und Frischluftzufuhr für die Stadt angesichts von Wetterextremen in Zeiten des Klimawandels ist. Auch die Bedeutung von Naherholungsflächen für die Lebensqualität steigt weiter.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Stadt bei der weiteren Flächenentwicklung keine nicht korrigierbaren Planungsfehler macht und wichtige Flächen für das Stadtklima, den Natur- und Landschaftsschutz und die Naherholung erhalten bleiben. Für die weitere Planung ist daher eine Gesamtschau und eine darauf aufsetzende Abwägung durch Verwaltung und Politik notwendig.

Für das kommende Jahrzehnt ist nicht mit einer Entspannung auf dem Osnabrücker Wohnungsmarkt zu rechnen. Weitere Flächennutzungen sollten daher auf der Basis eines aktualisierten Flächennutzungsplanes stattfinden. Da für das Alltagsleben, die Lebensqualität, das Stadtklima, die Natur und die Naherholung politische Stadtgrenzen funktional irrelevant sind, Flächen aber sehr knapp bleiben, wäre eine gemeinsame Planung mit den Umlandgemeinden zielführender. Es wäre daher ein erheblicher Fortschritt, wenn es gelingen würde, die Umlandgemeinden dafür zu gewinnen und den flächenzehrenden Standortwettbewerb zu überwinden. Eine solche regionale Planung sollte entlang der Trassen für einen umweltfreundlichen Verkehr erfolgen, um auch hier zu einer Entlastung zu kommen.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1598180/osnabruecks-frischluftlieferant-ist-in-gefahr

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Antrag | Natur und Umwelt | Region Osnabrück | Stadtentwicklung | Wohnen

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