25.06.26 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beauftragt die Verwaltung,
Sachverhalt:
Osnabrück ist eine Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt. Neben der Schaffung von neuem Wohnraum sind daher auch die Sicherung und Nutzung des vorhandenen und oft günstigeren Bestandswohnraums wichtig.
Das Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) ermöglicht es Städten und Gemeinden, eine Satzung zu erlassen, die unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise die Vermietung leerstehender Wohnungen als Ferienwohnungen untersagen kann.
Nach § 1 Abs. 1, S. 1 NZwEWG können Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf (Zweckentfremdung). Nach gutachterlicher Einschätzung in der Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts für die Stadt Osnabrück ist eine Zweckentfremdungssatzung zweckmäßig und dürfte eine gewisse präventive Wirkung entfalten. Zahlreiche Städte, darunter Göttingen, Hannover und Lüneburg verfügen zum Teil schon seit vielen Jahren über eine solche Satzung.
Laut der Online-Plattform airbnb werden in Osnabrück gegenwärtig mehr als 200 Unterkünfte (komplettes Haus, Wohnung) für touristische Kurzzeitvermietungen angeboten. Tendenz steigend. Durch die Umwandlung von Wohnungen zu reinen Ferienwohnungen wird wichtiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen und die dort ohnehin angespannte Situation zusätzlich verschärft. Hier setzt der Vorschlag für eine Stärkung des Wohnraumschutzes an.
Nachdem von kommunaler Seite signalisiert wurde, dass die niedersächsischen Kommunen mit einem mangelnden Wohnraumangebot an dem Thema „Digitales Registrierungsverfahren“ interessiert sind, wird derzeit seitens des Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen geprüft, wie dies konkret im Niedersächsischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum geregelt werden kann.
Es ist vorgesehen, den Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz möglichst bis zum Sommer dieses Jahres zu erarbeiten. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die betreffenden Kommunen bei Kurzzeitvermietungen die Nutzung eines (EU-rechtskonformen) digitalen Registrierungsverfahrens vorschreiben können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, Einzelratsmitglied Garder und die Oberbürgermeisterin angenommen.
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