15.12.20 –
Gemeinsamer Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion mit der CDU zum Doppelhaushalt 2021/22 im Rat am 15.12.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Wegen der großen Schwierigkeiten der Club-, Veranstalter- und Gastronomieszene während der Corona-Pandemie wird die Verwaltung beauftragt,
1. die Szene bei der Umsetzung der Corona-Verordnungen zu beraten,
2. weitere Veranstaltungsflächen auszuweisen,
3. sobald die Kontaktbeschränkungen gelockert werden können, die Szene durch öffentlichkeitswirksame Werbung zu unterstützen,
4. die Umsetzung neuer Veranstaltungsformate hilfreich zu begleiten,
5. Genehmigungsverfahren zu vereinfachen,
6. die Konzessionen trotz der verordneten Schließungen zu erhalten
7. einen Erlass von Steuern, Gebühren und Beiträgen zu prüfen (d.h. insbesondere eine Änderung der Sondernutzungssatzung mit dem Ziel zu erarbeiten, zunächst im kommenden Jahr die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie zu reduzieren sowie die Vergnügungssteuersatzung bis auf weiteres insofern zu verändern, dass gewerbliche Tanzveranstaltungen von der Steuerpflicht befreit werden.)
Zudem fordert der Rat Bund und Land auf, durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen auch die Existenz der Gastronomie- und Clubszene abzusichern.
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