Tariftreue im Vergaberecht

Antrag Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD (TOP 5 b)

27.05.08 –

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Niedersächsischen Städtetag auf, bei der Niedersächsischen Landesregierung darauf zu drängen, unter Berücksichtigung des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das Niedersächsische Landesvergabegesetz „europafest“ zu gestalten. Der Rat unterstützt dabei ausdrücklich die Forderungen des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen, des Niedersächsischen Handwerkertages und der Industriegewerkschaft BAU, die tariflichen Vorgaben (Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, bundesweiter Mindestlohn) zu erfüllen.

2. Die Verwaltungspraxis der Stadt Osnabrück hat sich – unabhängig von einer solchen Initiative – am Ziel zu orientieren, den rechtlich gegebenen Spielraum hinsichtlich der Tarifbindung und Mindestlohnauszahlung so weit wie möglich auszunutzen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion angenommen.

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Verwaltung

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