Gelber Sack

10.02.09 –

Zwischen DSD und der Stadt Osnabrück war gemäß der Verpackungsverordnung das Erfassungssystem „Abfuhr des Gelben Sacks“ abzustimmen. Ausgehend davon, dass diese Abstimmung auch in dem Vertrag zwischen DSD und ALBA berücksichtigt wurde, fragen wir die Verwaltung:

  1. Inwieweit sind Vorgaben zur Verteilung/Ausgabe Gelber Säcke in der Abstimmung bzw. dem Vertrag zwischen DSD und ALBA aufgenommen worden?
  2. In welcher Form sind die zum 01.01.2009 durch ALBA vorgenommen Änderungen zwischen DSD/ALBA/Stadt Osnabrück abgestimmt worden?
  3. Wie denkt die Verwaltung mit dem Problem umzugehen, dass durch eine Unterversorgung mit Gelben Säcken „Grüner Punkt-Müll“ zunehmend in dafür nicht vorgesehenen Restmülltonnen landet und die Bevölkerung für die Unterversorgung die Stadt verantwortlich macht?

Herr Stadtrat Griesert beantwortet die Anfrage in Vertretung für Herrn Ersten Stadtrat Leyendecker wie folgt:

Zu 1.:

Vorgaben für die Ausgabe der Gelben Säcke sind nicht Gegenstand der Abstimmungsvereinbarung mit DSD. Eine solche Detaillierung war bisher unüblich und auch nicht notwendig, da in der Vergangenheit die VGO-GmbH den Sammelvertrag hielt.

Die unbegrenzte Ausgabe Gelber Säcke bzw. ein Bezug ohne Kontrolle kann auch nicht verlangt werden, da sich die Abstimmung nur auf die Harmonisierung mit der öffentlichen Sammlung und grundsätzliche Punkte wie Sack oder Tonne etc. bezieht.

Zu 2.:

Fa. ALBA hat dem AWB im Oktober mitgeteilt, dass das Ausgabesystem über Bezugsscheine eingeführt werde und eine Verteilung mit dem Müllabfuhrkalender verlangt. Dies wurde abgelehnt unter Hinweis auf grundsätzliche Bedenken im Hinblick auf die Bürgerfeindlichkeit der Ausgabe und die ausreichende Versorgung aller Haushalte. Der AWB wollte sich dadurch bewusst distanzieren.

Zu 3.:

Nach Bekanntwerden der Änderung der Ausgabepraxis in der Öffentlichkeit wurden alle Bürger, die sich beim AWB gemeldet haben (sicher mehrere Hundert) darauf hingewiesen, dass die Abfuhr der Leichtverpackungen seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung privatisiert ist und die Stadt Osnabrück wie alle anderen Kommunen auf die Einzelheiten der Ausgestaltung der Sammlung keinen Einfluss hat. Den Bürgern, die keine Abholkarte erhalten haben, wurde angeboten, eine E-Mail an den AWB zu senden, die an die zuständige Fa. ALBA weitergeleitet werde. Alle Bürger, die sich gemeldet haben, wurden mit der Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Fa. ALBA und später auch der DSD-GmbH versorgt.

In zwei Pressemitteilungen an die Medien, die auch abgedruckt wurden, wurden die Zusammenhänge erläutert.

Außerdem hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben an die Geschäftsführung ALBA Niedersachsen über das Chaos im Zusammenhang mit der Verteilung der Abholkarten in sehr deutlicher Form beklagt. Das Schreiben liegt in vollem Wortlaut den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses vor.

Beratungsverlauf:

Auf Nachfrage von Herrn Hus erläutert Herr Oberbürgermeister Pistorius, dass sowohl die Firma ALBA als auch die Firma DSD auf seine Schreiben geantwortet haben, wobei die Firma ALBA Klage darüber geführt habe, dass ihre Bemühungen vom städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb nicht in dem erforderlichen Umfang unterstützt worden seien. Er nimmt Bezug auf die entsprechenden Schreiben der Firmen ALBA und DSD, die er im Weiteren zitiert.

Herr Bajus hebt die, auch für die Stadt Osnabrück bestehende, Verantwortlichkeit hervor und begrüßt die Initiative des Oberbürgermeisters, sich schriftlich an die Firma ALBA zu wenden. Zur Antwort auf Frage 1 erhebt er die Nachfrage, ob die Stadt Osnabrück Vorkehrungen für die Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche für die Zukunft gestellt habe. Zur Antwort auf Frage 2 fragt er nach, wieweit Erkenntnisse über eine erfolgte Abstimmung zwischen den Firmen ALBA und DSD vorliegen.

Zu der Nachfrage zu Frage 1 sagt Herr Griesert eine spätere Beantwortung zu. Des Weiteren stellt er fest, dass das Vorgehen bei der Verteilung der Gelben Säcke nicht der Einflussnahme der Stadt Osnabrück unterliege.

Herr Bajus widerspricht dieser Einschätzung und stellt fest, dass das Vorgehen bei der Verteilung dem Vertragsverhältnis zwischen Stadt und DSD unterliege. Er bittet darum, diese Frage detaillierter im Abfallwirtschaftsausschuss zu erörtern.

 

Medien

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Anfrage | Entsorgung, Abfall

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