30.06.26 –
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen wird in der als Anlage der VO/2026/5550 beigefügten Fassung mit folgender Anpassung beschlossen.:
Um der städtischen Wirtschaft und hier insbesondere Gastronomie und Lebensmittelhandwerk die Möglichkeit einer geordneten Umstellung auf Mehrwegverpackungen zu ermöglichen und hierdurch die Wirkung der Vermeidung von Verpackungsmüll zu optimieren, tritt die Satzung am 01.11.2027 in Kraft. Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt, dass durch die Satzung eine „Doppelbesteuerung“ zum Beispiel für Schausteller:innen ausgeschlossen wird. Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und Unternehmen sicher, dass bis zum 01.11.2027 ein stadtweites Mehrwegsystem (VO/2026/5306) in Osnabrück etabliert ist.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, Einzelratsmitglied Garder und die Oberbürgermeisterin bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE., Einzelratsmitglied Wefel und Herrn Klekamp angenommen.
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