Abordnung von Mitarbeiter*innen aus dem FB Kinder, Jugendliche und Familien

Der Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien wird von der Abordnung von Mitarbeiter*innen an den Corona-Krisenstab freigestellt, weil er gerade an vielen Stellen gefordert ist, den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

26.05.21 –

Antrag im Jugendhilfeausschuss am 26.05.2021

Beschluss:
Der Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien wird von der Abordnung von Mitarbeiter*innen an den Corona-Krisenstab freigestellt, weil er gerade an vielen Stellen gefordert ist, den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

Sachverhalt:
Der FB für Kinder, Jugendliche und Familien ist in der derzeitigen Pandemiesituation besonders personell gefordert: Anders als im ersten Lockdown befinden sich die städtischen Kitas im Teilöffnungsmodus. Außerdem sind die Jugend- und Gemeinschaftszentren geöffnet, um Kindern und Jugendlichen Sozialkontakte außerhalb ihrer Kernfamilie zu ermöglichen. Der Soziale Dienst wird verstärkt in Anspruch genommen, da großer Beratungsbedarf wegen der Kontaktbeschränkungen in immer mehr Familien besteht.

Hinzu kommen neue Aufgaben: So hat der Rat einen "Corona-Unterstützungsfonds" beschlossen, der neben Bildungsleistungen auch die Schaffung von Jugendhilfemaßnahmen bedeutet. Die Bundesregierung hat das mit 2 Mrd. EUR dotierte "Aufholprogramm" aufgelegt, das auf lokaler Ebene durch den FB Kinder pp. umgesetzt werden muss. Und schließlich passierte die SGB-VIII-Reform den Bundesrat, auf die sich der Fachbereich einstellen muss.

Daher halten wir es für problematisch, wenn zu diesem Zeitpunkt sechs Mitarbeiter*innen des Fachbereichs für den Krisenstab abgestellt werden müssen.

Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.

Kategorie

Antrag | Corona | Gesundheit, Verbraucherschutz | Kinder, Jugend, Familie | Themen | Verwaltung

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