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10.05.16 –
Geänderter Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat begrüßt die Vorlage einer Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewerberleistungsempfänger*innen durch das Land Niedersachsen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Verwaltung wird gebeten, in diese Rahmenvereinbarung einzutreten.
Die weitere Erörterung der zugrundeliegenden Sachverhalte und der damit verbundenen Weiterungen erfolgt im Sozial- und Gesundheitsausschuss.
Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 53. Sitzung am 18.12.2014 die Entschließung „Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen“ auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Beschlossen wurde unter anderem die Landesregierung aufzufordern, für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analog dem Bremer Modell zu prüfen.
In Deutschland gibt es keinen uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten im deutschen Gesundheitswesen. So haben bestimmte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bisher nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen. Zudem ist für Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG vor einem Arztbesuch ein Krankenschein vom Sozialamt einzuholen. Darüber hinaus entscheidet über die Ausgabe eines Krankenscheins in der Praxis oft nicht-medizinisches Verwaltungspersonal. Diese Hemmnisse sollten abgebaut und der Zugang zu medizinischer Versorgung vereinfacht bzw. sichergestellt werden.
Eine elektronische Gesundheitskarte, wie sie in Bremen bereits gehandhabt wird, würde in diesem Sinne Unsicherheiten und Ungleichbehandlung beenden. Nach dem Bremer Modell rechnet die AOK die erbrachten Leistungen mit der Kommune ab und erhält eine Verwaltungskostenpauschale pro Geflüchtetem. Das Land Niedersachsen hat nun eine Rahmenvereinbarung vorgelegt, in die die Kommunen beitreten können. Die Abnahme des Verwaltungsaufwands und der Bürokratieabbau kämen sowohl der Verwaltung als auch den Geflüchteten zugute.
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird einstimmig angenommen.
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Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Haushalt, Finanzen | Migration, Integration
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