BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Lärmschutz in Osnabrück

31.08.10 –

Lärm ist eine der größten Gesundheitsgefahren der modernen Gesellschaft und für die meisten Stadtbewohner eine starke Belastung. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung, dass Politik hier zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger aktiv wird. Auf Grundlage einer EU-Richtlinie müssen Städte über 100.000 Einwohner nun gezielt reduzieren. Bis Ende Juni 2012 sind Lärmkarten vorzulegen, im Anschluss sind bis Mitte 2013 Lärmaktionspläne auf-zustellen.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Aktivitäten hat die Stadt bisher ergriffen, um den Plan sach- und zeitgerecht zu erstellen?
  2. ie sieht das weitere Vorgehen aus (Zeitplan, Maßnahmen, Beteiligung von Politik, Wirtschaft und Betroffenen)?
  3. Wie sehen die Grenzwerte für Niedersachsen bzw. die Empfehlungen für Deutschland aus? 

Die Anfrage wird wie folgt zu Protokoll beantwortet: 

Zu 1:

Die Verwaltung hat für 2010 Mittel für die Lärmkartierung im Haushalt eingestellt und die Aufstellung der Lärmkarten vorbereitet. Der Auftrag zur Erstellung der Lärmkarten soll noch in diesem Jahr vergeben werden. Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 18.11.2010 ist eine Mitteilungsvorlage erstellt worden, in der über das zu kartierende Hauptverkehrsstraßennetz nach EU-Richtlinie sowie ein Ergänzungsnetz informiert wird.

Zu 2:

Die Lärmkartierung soll im Jahr 2011 erfolgen. Über das Ergebnis der Kartierung ist die Öffentlichkeit bis spätestens 30.06.2012 zu informieren. Anschließend ist ein Lärmaktionsplan laut Richtlinie bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Dabei kann die inhaltliche Abstimmung möglicher Maßnahmen mit Hilfe des Arbeitskreises Lärmminderungsplanung erfolgen. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne wird vom zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt begleitet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung obligatorisch.

Zu 3:

Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie sieht keine Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung vor. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat allerdings Empfehlungen zu den Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung ausgesprochen:

1. Stufe: kurzfristig zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung

    Pegelkriterium: Lden ≥ 70 dB(A) und Ln ≥ 60 dB(A) und

    Einwohnerkriterium: ≥ 100 belasteter Menschen

2. Stufe: mittelfristig zur Minderung der erheblichen Belästigung

    Pegelkriterium: Lden ≥60 dB(A) und Ln ≥50 dB(A) 

3. Stufe: langfristig zur Vermeidung von erheblichen Belästigungen 

    Pegelkriterium: Lden ≥ 55 dB(A) und Ln ≥45 dB(A)

Lden: Summe der Belastungspegel am Tag, Abend und Nacht/Ln : Nachtpegel.

 

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Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt | Verkehr

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