Menü
19.05.21 –
Antrag an den Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19.05.2021
Beschluss:
Der Rat beschließt für die Zeit unmittelbar nach Aufhebung der bundesweiten Impfpriorisierung den Einsatz von mobilen Impfteams
1. in den Schulen der Stadtteile mit den höchsten Inzidenzwerten in absteigender Reihenfolge, für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 16. Lebensjahr, alle Eltern und die älter als 16jährigen Geschwister und gleichrangig
2. in den Kindertagesstätten der Stadtteile mit den höchsten Inzidenzwerten in absteigender Reihenfolge für alle Eltern und die älter als 16jährigen Geschwister.
Die Verwaltung bereitet dies ab sofort vor.
Zudem werden die Maßnahmen zur mehrsprachigen Information (inkl. leichter Sprache) zum Impfen, Testen und Schützen sowie die mobilen Testungen intensiviert.
Sachverhalt:
Das aktuelle Pandemiegeschehen in der Stadt Osnabrück ist geprägt durch sehr unterschiedliche Inzidenzbelastung der einzelnen Stadtteile. Auch in Osnabrück ist demnach festzustellen, dass arme Menschen in beengten Wohnsituation sich eher infizieren und erkranken als Menschen in großzügigerer Umgebung. Daher ist ein gezieltes Impfen in den stärker belasteten Stadtteilen erforderlich. Sobald - wie angekündigt - die bisher verbindliche Impfpriorisierung aufgehoben worden ist, ist die Stadt Osnabrück berechtigt, die Impfreihenfolge selbst festzulegen. Da die Kinder und Jugendlichen eines Stadtteils i.d.R. wohnortnah die Kindertagesstätten und Schulen besuchen, ist es sehr zielgenau, die jeweiligen Kitas und Schulen als Objekte in den Blick zu nehmen, deren Ü-16jährige Schüler*innen und Familien gezielt geimpft werden könnten. Die Kitas und Schulen kennen "ihre" Eltern und haben über die Kinder und Jugendlichen einen guten Kontakt in die Familien. Daher bestehen gute Chancen, alle Familien zu erreichen und über die Elterngeneration hinaus auch die Großelterngeneration, die bisher wegen möglicher Barrieren (technische, sprachliche) keinen Weg zum Impfzentrum gefunden haben, obgleich sie längst berechtigt wären. Damit wäre eine erfolgreiche und nachhaltige Reduktion der Inzidenzbelastung zu erreichen. Außerdem würde es dadurch auch eine bessere Perspektive für die Kitas und Schulen geben, wieder zum Normalprogramm zurückzukehren.
Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.
Kategorie
Antrag | Corona | Gesundheit, Verbraucherschutz | Kinder, Jugend, Familie | Themen
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]