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21.07.15 –
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für folgende Maßnahme zu ermitteln und zeitnah im OSB vorzustellen (Änderungsantrag Gruppe UWG und PIRATEN):
Die Verwaltung wird gebeten, Bürgerinnen und Bürger sowie Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften über die aktuellen Erkenntnisse der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zu informieren und online auf Alternativen zu den chemischen Unkrautvernichtungsmitteln hinzuweisen (z.B. Anschreiben, den Internetauftritt der Stadt, Social Media, Aktionen in Bau- und Fachmärkten u.ä.m.). Auf den Fachhandel ist dahingehend einzuwirken, auf den Verkauf gylphosathaltiger Produkte zu verzichten.
Sachverhalt:
Mitte März 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen“ eingestuft. Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Wirkstoff in Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) und wirkt gegen alle Pflanzenarten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat 2014 die gesetzlichen Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide, Fungizide, Insektizide) in Haus- und Kleingärten verschärft. „Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Auf anderen Flächen, Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind laut BVL Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können". (http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/psm_HausKleingarten_node.html)
Da jedoch Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat in Baumärkten und Gartencentern verkauft werden, ist davon auszugehen, dass diese Produkte trotz Verbots benutzt werden. Allein in Deutschland sind 92 glyphosathaltige Herbizide auf dem Markt. Sie werden- nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Hobbygartenbereich eingesetzt. Für private Hausgärten oder Garten- sowie private Grünanlagen gibt es kein Verbot. Daher ist zu empfehlen, Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren von Glyphosat aufzuklären und den Fachhandel zu bitten, auf den Verkauf glyphosathaltiger Produkte zu verzichten.
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird einstimmig angenommen.
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