15.06.10 –
Die Bundesregierung hat ein sogenanntes "Sparpaket" verabschiedet, um der Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu begegnen. Wir fragen die Verwaltung:
- Mit welchen unmittelbaren finanziellen Folgen (z. B. durch die Kosten der Grundsicherung) ist für den kommunalen Haushalt zu rechnen?
- Welche Konsequenzen erwartet die Verwaltung darüber hinaus, z. B. durch den Wegfall des Elterngeldes für Hartz IV-Bezieher?
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um etwaige negative Folgen für den kommunalen Haushalt und die soziale Situation in der Stadt abzuwehren?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:
Zu 1:
Unmittelbare finanzielle Folgen für den kommunalen Haushalt treten nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht ein, denn
- die Kürzung des Elterngeldes in Höhe von 300 € verringert zwar den finanziellen Handlungsspielraum der Familien, hat jedoch keine Auswirkungen auf den kommunalen Mietanteil,
- der Wegfall der Beiträge zur Rentenversicherung wirkt sich nur mittelbar und zeitlich versetzt aus, weil die jetzt Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -bezieher im Alter eine um 2 € geringere Rente monatlich erhalten und damit gegebenenfalls einen um diesen Betrag höheren Anspruch auf Gewährung von Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) haben, den die Kommune zu tragen hat,
- die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger ebenfalls keine Sozialleistungsansprüche gegenüber der Kommune auslöst,
- der Wegfall des befristeten Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld I auf II das Familieneinkommen sofort und zum Teil erheblich verringert, jedoch keine Ansprüche gegenüber der Kommune auslösen,
- die Kürzungen bei den Arbeitsmarktprogrammen sich allenfalls mittelbar auswirken könnten, falls davon eine oder ein Arbeitsuchende/r betroffen sein sollte, der ansonsten in Arbeit hätte vermittelt werden können,
- Personalkosteneinsparungen im Bereich der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls keine unmittelbaren finanziellen Folgen für die Stadt haben werden.
Zu 2:
Welche weiteren Konsequenzen sich ergeben, wenn die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen Inkrafttreten sollten, lässt sich ohne genaue Kenntnis der abschließenden Gesetzesfassung und einer anschließenden Problemanalyse vor Ort nicht exakt beantworten.
Allgemein lässt sich jedoch schon jetzt feststellen, dass dann:
- bei Wegfall des Elterngeldes, des befristeten Zuschlages und des Heizkostenzuschusses sich das Familieneinkommen vieler Sozialleistungsbezieher zum Teil erheblich verringern wird und damit die finanzielle Lage vor allem von Familien mit Kindern sich wesentlich verschlechtert,
- die Frage nach der Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 GG) gerichtlich zu prüfen sein wird, denn wenn Nichtleistungsberechtigte nach dem SGB II entweder das volle Elterngeld erhalten oder den Pauschalbetrag in Höhe von 300 €, dann müsste aus Sicht der Sozialverwaltung dasselbe auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II gelten,
- Personalkosteneinsparungen bei der Bundesagentur dann die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger verschlechtern, wenn dies die Arbeitsgemeinschaften treffen sollte (Vermittlungspersonal und Personal zur Leistungsgewährung),
- später geringfügig die Sozialhilfeleistungen für Grundsicherung im Alter steigen, und zwar für die Arbeitslosen, für die keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.
Zu 3:
Derzeit werden von der Verwaltung keine Maßnahmen geplant, da nach derzeitigem Sachstand keine unmittelbaren finanziellen Folgen zu erwarten sind und die späteren mittelbaren Folgen den Haushalt nur ganz geringfügig durch höhere Sozialhilfeleistungen belasten.