03.11.15 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Herstellung und Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum in Osnabrück mittels einer durch die Stadt Osnabrück zu gründenden Kapitalgesellschaft [z.B. Immobilienfonds, kommunale Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft (Ergänzungsantrag Gisela Brandes-Steggewentz)] erfolgen kann. Ziel dieser Prüfung muss es sein, mindestens 400 - 500 Wohneinheiten auf städtischen Grundstücken zu erstellen und zu finanzieren, deren Mietzins im mittleren und unteren Bereich des Osnabrücker Mietpreisspiegels ist.
Sachverhalt:
Die Stadt Osnabrück braucht für ihre Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum. Die Installation einer Kapitalgesellschaft, die sich zum einen aus Fremdkapital von Investoren und zum anderen aus günstigen Krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung finanzieren könnte, bietet die Möglichkeit das Angebot des regionalen Immobilienmarktes zu erhöhen. Örtliche Geldinstitute und Wohnungsbaugesellschaften sollten in diesen Prozess mit einbezogen werden.
Beratungsergebnis:
Der ergänzte Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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Antrag | Haushalt, Finanzen | Stadtentwicklung | Verwaltung | Wohnen
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