09.04.24 –
Beschluss:
Das Konzept der Stadt Osnabrück zur Kostenbeteiligung von Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern an den sozialen Infrastrukturkosten bei der Baulandentwicklung wird mit Wirkung ab dem Tag nach Beschlussfassung durch den Rat befristet für die Dauer von 2 Jahrenbis einschließlich 31.12.2025 ausgesetzt. Maßgeblich für die Aussetzung ist dabei die Unterschrift unter dem entsprechenden städtebaulichen Vertrag innerhalb der Frist. Danach tritt die Infrastrukturabgabe wieder in Kraft, es sei denn, der Rat trifft vorher eine andere Entscheidung.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 mit der Vorlage VO/2023/2667 die Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushalt 2024 beschlossen. In der von den Fraktionen eingebrachten Veränderungsliste, die Bestandteil der Vorlage ist, heißt es unter ERG 20: „Das Konzept der Stadt Osnabrück zur Kostenbeteiligung von Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern an den sozialen Infrastrukturkosten bei der Baulandentwicklung wird für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt. Danach tritt sie wieder in Kraft, es sei denn der Rat trifft vorher eine andere Entscheidung.“
Abweichender Beschluss:
Das Konzept der Stadt Osnabrück zur Kostenbeteiligung von Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern an den sozialen Infrastrukturkosten bei der Baulandentwicklung wird mit Wirkung ab dem Tag nach Beschlussfassung durch den Rat befristet für die Dauer von 2 Jahren bis einschließlich 31.12.2025 ausgesetzt.
Maßgeblich für die Aussetzung ist dabei die Unterschrift unter dem entsprechenden städtebaulichen Vertrag innerhalb der Frist. Danach tritt die Infrastrukturabgabe wieder in Kraft, es sei denn, der Rat trifft vorher eine andere Entscheidung.
Rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraumes 31.12.2025 ist der Beschluss nochmals dem Rat vorzulegen, um neu darüber zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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