23.04.12 –
Die GRÜNEN treibt die Sorge vor einer Klagewelle von Eltern zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Unter-Dreijährige. „Der vorgelegte Zehn-Punkte-Plan der Bundesfamilienministerin Schröder reicht nicht aus. Ohne weitere Unterstützung insbesondere für den laufenden Betrieb wird das nichts“, erklären die familienpolitische Sprecherin Anne Hüttl und ihr Kollege Volker Bajus.
Zwar habe die Stadt Osnabrück bereits einen Versorgungsgrad von über 40 Prozent erreicht, aber immer noch würden 430 Plätze fehlen, um den sich abzeichnenden Bedarf decken zu können, der weit über die vom Bund einstmals geschätzten 35 Prozent hinaus geht. Bis Mitte 2013, wenn der Rechtsanspruch in Kraft tritt, sei dies trotz der guten Arbeit der Verwaltung in Osnabrück nicht mehr zu realisieren. Die Standards zu senken, wie von Schröder vorgeschlagen, lehnen die GRÜNEN ab: "Die Probleme und damit die pädagogischen Anforderungen nehmen eher zu. Wir brauchen nicht nur Plätze, sondern auch Qualität", so Hüttl. Die Personalkostenzuschüsse des Bundes für Tagesmütter begrüßen die GRÜNEN ausdrücklich. Problematisch sei aber, dass die Kosten des laufenden Betriebs nicht gedeckt seien.
Kritik übten die GRÜNEN auch an der Landesregierung. Das neue Förderprogramm sei viel zu klein und reiche hinten und vorne nicht. „Niedersachsen schafft im Durchschnitt nicht einmal 20 Prozent Versorgung. Damit sind wir bundesweit Schlusslicht“, kritisiert Bajus. „Es wäre wahrscheinlich besser, der Bund würde das Gesetz für ein Jahr aussetzen und Bund, Länder und Kommunen würden sich gemeinsam hinsetzen und ein neues Paket schnüren, das die Nachfrage tatsächlich bedient und die Qualitätsstandards darüber hinaus verbessert", fordert Hüttl.
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Haushalt, Finanzen | Kinder, Jugend, Familie | Pressemitteilung
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