30.05.17 –
Beschluss:
Sämtliche Planungen, Leistungsphasen und Ausschreibungen zur Neugestaltung des Neumarkts berücksichtigen ohne Zeitverzug ausschließlich die nach der Teileinziehung zulässigen Verkehrsmittel ÖPNV (ohne Taxen und Mietwagen), Radverkehr und Fußgänger. Die Verkehrsräume sind auf diese Verkehrsarten hin zu optimieren. Die zulässigen Lieferverkehre müssen ermöglicht werden.
Die Planungen sind so anzulegen, dass eine Mitnutzung durch den MIV nicht möglich oder weitgehend ausgeschlossen ist. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Wechsellichtzeichen und Bordsteinkanten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Detailplanungen und Ausschreibungen sind vor Veröffentlichung dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, Die Linke und UWG-Piraten gegen die Stimmen an CDU-BOB-OB mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]