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05.02.14 –
Gemäß Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) plant die Firma Amprion auf dem Gebiet der
Stadt Osnabrück Projekte zum Ausbau des Hoch- und Höchstspannungsnetzes. Die beiden
größten Projekte sind die Nr. 16: Wehrendorf – Umspannanlage (UA) OS-Lüstringen – UA
Gütersloh und die Nr. 18: Lüstringen – Westerkappeln.
Für das Projekt Nr. 16 ist zunächst ein Raumordnungsverfahren auf dem Weg. Das Projekt
Nr. 18 wurde bereits 1981 landesplanerisch festgestellt. Hier soll nun ein
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Zu 1. Hierzu erläutert die oberste Landesplanungsbehörde - Regierungsvertretung
Oldenburg: Es ist durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
derzeit zu prüfen, ob die Amprion GmbH eine noch bestandskräftige Genehmigung für eine
380-kV-Leitung besitzt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Wenn diese Frage dahin
gehend beantwortet werden sollte, dass keine Genehmigung besteht, wird über das
Erfordernis einer raumordnerischen Abstimmung und Prüfung zu entscheiden sein. Wenn
eine Genehmigung besteht, gibt es keinen Anlass für eine raumordnerische Befassung.
Die Verwaltung teilt diese Auffassung.
Die Amprion GmbH bleibt in der Trasse. Lediglich zwei marginale Mastverschiebungen sind
innerhalb der Leitungslinie geplant. Am Umspannwerk erfolgt eine Verschwenkung der
Masten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass auf dem Gelände der Umspannanlage
Lüstringen eine bisher nicht existente 380-kV Schaltanlage errichtet werden muss, an das
die Leitung angeschlossen wird.
Zu 2. Nach Angaben der Amprion GmbH handelt es sich bei den Arbeiten an der Freileitung
zwischen den Anlagen Lüstringen und Westerkappeln um die Sanierung von rund 30
Freileitungsmasten. Dazu hatte u.a. die NOZ am 18.10.2013 berichtet. Diese Arbeiten sind
noch nicht abgeschlossen. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der geplanten
Ertüchtigung der Freileitung von derzeit 220-Kilovolt auf 380-Kilovolt. Hierzu strebt Amprion
GmbH, wie bei mehreren Veranstaltungen in Osnabrück angekündigt, ein
Planfeststellungsverfahren an, das aber noch nicht begonnen wurde. (s. VO/2014/3727-01)
Der für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr liegen zu diesen laufenden Arbeiten keine Kenntnisse vor.
Zu 3. Diese Leitungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Verringerung der o.g.
Ausbauziele. Die beiden derzeit in Osnabrück geplanten Projekte sind Bestandteil des
sogenannten Startnetzes. Dazu zählen alle Projekte aus dem Energieleitungsausbaugesetz
(EnLAG) von 2009. Sie sieht der Gesetzgeber als dringend notwendig für die Sicherung der
deutschen Stromversorgung an.
Unabhängig davon zu sehen sind die im Netzentwicklungsplan und im
Bundesbedarfsplangesetz genannten Netzausbauprojekte, die nach dem
Kernenergieausstieg von 2011 zusätzlich notwendig geworden sind. Nur die Projekte aus
dem Netzentwicklungsplan könnten von einer „Deckelung“ gegebenenfalls betroffen sein.
Dies wird im jährlich neu zu erstellenden Netzentwicklungsplan berücksichtigt werden.
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