BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Einwohnerantrag "Osnabrück klimaneutral" / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt und der CDU-Fraktion

Einwohnerantrag "Osnabrück klimaneutral" / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt und der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 15.03.2022

15.03.22 –

Beschluss:

  1. Der Rat erkennt an, dass die Stadt Osnabrück ihre Anstrengungen intensivieren muss, um weiterhin als Vorreiterin im kommunalen Klimaschutz einen entsprechenden Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Dazu strebt der Rat Klimaneutralität soweit wie möglich bis 2030 an.und setzt sich das Ziel, für die Stadt Osnabrück bis spätestens 2040 Klimaneutralität zu erreichen.
    Angesichts dessen, dass die Stadt nur den kleineren Teil der Treibhausgas-Emissionen selber beeinflussen kann und auf gute Rahmenbedingungen durch Land, Bund und EU angewiesen ist, soll die Verwaltung bis 2030 und die städtischen Gesellschaften bis 2035 klimaneutral werden. Der Rat strebt daher an, dass die gesamte Stadt im gleichen Zeitraum klimaneutral wird. In Anlehnung an den Beschluss des Klimabeirats, in dem viele wichtige gesellschaftliche Gruppen vertreten sind, muss dies allerspätestens bis 2040 erfolgt sein.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines fachkundigen Dienstleisters und unter aktiver Einbeziehung der Öffentlichkeit, einen Aktionsplan „Klimaneutrales Osnabrück“ zu erarbeiten, der mit konkreten Maßnahmenvorschlägen aufzeigen soll, wie unter Berücksichtigung vorhandener und sich ändernden Rahmenbedingungen die Klimaneutralität für Osnabrück bis spätestens 2040 zu erreichen ist. Hierbei sind sinnvolle Zwischenziele zu setzen und notwendige Absenkpfade für einzelne Sektoren vorzuschlagen.

    Hierzu zählen folgende Bausteine:

    - Der Masterplan aus dem Jahr 2014 wird aktualisiert und mit konkreten Maßnahmenpaketen versehen. Diese müssen einer jährlich gesamtstädtisch notwendigen CO2-Minderung von größer 7% gerecht werden. Es wird jährlich im Stadtentwicklungsausschuss berichtet und bei Nichterreichen der Ziele durch geeignete Maßnahmen gegengesteuert.
    - Mit dem Ziel, den 1,5°C-Pfad zu erreichen, wird die OsnabrückerStadtverwaltung selbst bis 2030 für die durch sie selbst direkt verursachten Emissionen klimaneutral. Hierzu gehört die klimaneutrale Vollversorgung aller städtischen Liegenschaften mit Energie aus Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Geothermie, etc., sowie die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf regenerative Energien. Dazu legt die Verwaltung einen Fahrplan vor.
    - Die städtischen Töchterunternehmen erkennen ihre Vorreiterrolle an und beschließen verbindliche CO2-Reduzierungen, mit denen sie spätestens im Jahr 2035 Klimaneutralität erreichen. Hierzu gehört die klimaneutrale Energieversorgung aller Stadtwerke-Kund:innen. Die Stadtwerke werden beim Umbau zu einem Energiedienstleister und Kompetenzzentrum für klimaneutrale Energieversorgung unterstützt. Die Ratsmitglieder in den Aufsichtsräten werden aufgefordert, in den Gremien der Gesellschaften darauf zu drängen, dass entsprechende Strategien und Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt werden.
    - Die Stadt schließt sich einem Netzwerk erfolgreich agierender Städte an und sucht aktiv den Austausch für lokal wirksame und machbare Maßnahmen (zum Beispiel mit Münster, Freiburg und Tübingen).
    - Die Einrichtung und Weiterentwicklung kommunaler Förderprogramme für die Aufstockung von Gebäuden, Dachgeschossausbau/Sanierung und Fassadensanierung unter Gesichtspunkten der Energieeinsparung. Hierzu werden entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen eines Klimaschutzfonds unter Berücksichtigung der aktuellen Förderkulisse von Land, Bund und EU eingestellt.
    - Die Förderprogramme „Osnabrück saniert“ und „Grün statt Grau“ werden intensiviert und die bisherigen Haushalts-Ansätze ab 2023 verdoppelt.
    - Die Schaffung von Beratungsangeboten zur Senkung des Wohnflächenbedarfs pro Person durch Umbau, Umnutzung, Tausch und Reaktivierung von Wohnraum.
    - Der Wohnungsbau wird unter Gesichtspunkten der Flächeneffizienz, effektiver Nutzung von Baulücken im Innenbereich und der konsequenten Nutzung ökologischer Baustoffe vorangetrieben. Um hier verbindliche Vorgaben durchzusetzen, kauft die Stadt Flächen mit Nachverdichtungspotentialen an.
    - Haushalte werden konsequent beraten und gefördert, um den Energiebedarf um bis zu 20% zu reduzieren, einen Schwerpunkt stellen finanzschwache Haushalte dar.
    - Anschub für eine Ausbildungsoffensive in Kooperation mit HWK, Innungen, IHK und allgemeinbildenden Schulen bis hin zu den Hochschulen, um eine große Fachkräfteoffensive im Bereich der energetischen Sanierung und Energieberatung auf den Weg zu bringen.
    - Bei der weiteren Verkehrsplanung werden grundsätzlich Verkehrslösungen bevorzugt, die geeignet sind, den Modal Split deutlich zugunsten des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs zu beeinflussen und die Zahl der PKW/1000 Einwohner:innen zu verringern.
    - Die Verwaltung wird beauftragt, die parallel zu den Klimaschutzmaßnahmen erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an den bereits stattfindenden Klimawandel (u.a. Schwammstadtstrategie, Stadtbaumkonzept, Freiraumentwicklungskonzept, „Grüne Finger“) jährlich den politischen Gremien darzustellen und erforderliche Maßnahmen zur Entscheidung vorzulegen.

     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur anteiligen Finanzierung der externen Leistungen eine Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative für sog. „Vorreiterkonzepte“ zu beantragen und nach Vorliegen der Förderzusage einen fachkundigen Dienstleister für die externen Leistungen zu beauftragen.
     
  4. Der Rat beschließt, dass die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich Klimaschutz vorübergehend prioritär für die Förderantragstellung und Erarbeitung des Aktionsplanes eingesetzt und ggf. laufende Maßnahmen dafür zurückgestellt werden. Zur Deckung der finanziellen Aufwendungen werden anteilig 50.000 € aus dem Budget für Potenzialstudien für klimaneutrale Baugebiete eingesetzt. Darüber hinaus müssen 150.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden, für die keine Deckung vorhanden ist.
     
  5. Die zur Umsetzung der weiteren Maßnahmen zur Erreichung der Ziele verbundenen personellen und finanziellen Investitionen werden in den zuständigen städtischen Gremien vorgestellt und zum Haushalt 2023 beraten.


Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.

gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde
CDU-Fraktion

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der BOB-Fraktion angenommen.

Kategorie

Antrag | Klimaschutz

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