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07.02.12 –
Beschluss:
Mit Käufern städtischer Grundstücke vereinbart die Stadt Osnabrück generell die Erfüllung eines erhöhten Wärmeschutzes und einer emissionsarmen Wärmeversorgung für Wohnungsneubauten:
Um die komfortablen und sehr energiesparenden Passivhäuser im Stadtgebiet mehr zuetablieren, gibt es bei grundsätzlich geeigneten Grundstücken die „Passivhauspräferenzvergabe". Das heißt, dass die Grundstücke an Kaufinteressenten vergeben werden, die beabsichtigen ein Passivhaus zu errichten.
Wenn man das Grundstück über die Präferenzvergabe erhalten hat, wird der Passivhausstandard Vertragsbestandteil und es sind vor Vertragsschluss sowie nach Errichtung des Hauses folgende Werte einzuhalten:
Kostenlose Beratung
Um die Besonderheiten der Passivhausbauweise mit dem Blickpunkt auf das ausgesuchte Grundstück zu erklären, findet vor der Bewerbung auf ein Grundstück ein kostenloser Beratungstermin im FB Umwelt oder mit qualifizierten externen Beratern statt, bei dem auch Hinweise auf Fördermöglichkeiten und andere Tipps rund ums Bauen gegeben werden.
Änderungsantrag Gruppe UWG/Piraten:
„Die Einhaltung der Vereinbarungen mit Grundstückskäufern zum Passivhausstandard ist auf geeignete Weise von der Verwaltung zu überprüfen und die Nichteinhaltung vertraglich zu sanktionieren."
Beratungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion bei einer Enthaltung angenommen.
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Antrag | Klimaschutz | Wohnen
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