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01.06.21 –
Antrag zur Sitzung des Rats der Stadt Osnabrück am 01.06.2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das vom Rat 2019 beschlossene integrierte Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen, das die Anforderungen zum Schutz der wichtigen Funktionen der Grünflächen, insbesondere der grünen Finger und die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung zusammenführt und abwägt.
Bis dahin werden für Grün- und Freiflächen grundsätzlich keine neuen Bauleitverfahren eingeleitet.
In dem Stadtentwicklungskonzept sind die Erkenntnisse und die Akteure aus dem laufenden Projekt von Hochschule und Stadt "Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt" soweit vorliegend einzubeziehen.
Sachverhalt:
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Osnabrück ist nach wie vor angespannt. Es fehlt vor allem bezahlbarer, sozialer Wohnraum. Auf der Planungsebene ist in den letzten Jahren sehr viel passiert, neue Bauflächen geschaffen. Nun müssen diese Projekte umgesetzt und neuer günstiger Wohnraum endlich auch gebaut werden.
Als der Stadtrat vor sechs Jahren das Handlungsprogramm bezahlbarer Wohnraum und die Wohnungsbau-Offensive an den Start brachte, war der Druck sehr hoch, neue Flächen zur Baureife zu bringen. Aus Zeitersparnisgründen einigten sich Rat und Verwaltung darauf, baurechtliche Verfahren für jede Einzelfläche auf den Weg zu bringen. Damit wurde aus wohnungspolitischen Gründen bewusst in Kauf genommen, dass eine gesamtstädtische Betrachtung und Abwägung angesichts des Alters der Planungsgrundlagen nur begrenzt möglich ist. Schließich sind der Flächennutzungsplan mit zwanzig und der Landschaftsrahmenplan mit dreißig Jahren nicht mehr aktuell. Neuere Erkenntnisse, wie sie sich aus dem Stadtklimagutachten, der Klimaanpassungsstrategie sowie zu den Themen Luftqualität, Verkehrswende und Artenschutz ergeben, sind hierin kaum berücksichtigt.
Mithin konnte so seit 2015 für über 2.100 Wohneinheiten Baurecht geschaffen werden. Weitere 2.500 Wohneinheiten sind im Verfahren. Für rund 2.500 Wohneinheiten gibt es bereits Baurecht aus früheren Bauleitverfahren. Zwei weitere Entwicklungen bringen zusätzliches Wohnbaupotential: So bietet der bereits begonnene Strukturwandel in der Innenstadt die Perspektive für weitere rund 1.000 Wohneinheiten - konkret sind bereits die Projekte an der Möserstraße und die Johannishöfe. Und schließlich sollen im neuen Lok-Viertel am ehemaligen Güterbahnhof zusätzlich 2.000 Wohnungen entstehen.
Insgesamt stehen damit jetzt über 10.000 geplante Wohneinheiten bereit.
Dieses Potential gibt Osnabrück die Möglichkeit, die weitere Flächenentwicklung endlich gesamtstädtisch zu betrachten und die für Naherholung, Stadtklima, Luftqualität, Gesundheit und Artenschutz so wichtigen Grün- und Freiflächen systematisch zu schützen und mit der Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung zusammen zu bringen. Statt scheibchenweise immer neue Flächen ins Verfahren zu bringen und die Grünen Finger anzuknabbern, sollen daher bis zur Vorlage des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes keine neuen Grün- und Freiflächen überplant werden.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde vom Rat am 29.01.2019 beschlossen. Der StUA hatte im Sommer 2020 die entsprechende Auftragsvergabe auf die Zeit nach der Kommunalwahl geschoben. Mit dem Planungsmoratorium sollen irreversible Schäden an Grünen Fingern und anderen wertvollen Freiflächen vermieden werden.
Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.
Kategorie
Antrag | Klimaschutz | Kommunalpolitik | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung | Themen | Wohnen
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