
07.11.17 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich dafür aus, das „wilde Plakatieren“ vor Wahlen zu untersagen. Pro Stadtteil wird eine feste Anzahl von Plakatwänden mit gleichem Platz für alle Parteien festgelegt.
Sachverhalt:
Das Plakatieren wird von vielen Bürgern als lästig empfunden. Die Plakate lenken vom Verkehr ab und Großflächen stellen bei bestimmten Wettersituationen ein Sicherheitsrisiko dar. Auch nimmt der Vandalismus zu. Weitere Begründung erfolgt mündlich.
geänderter Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie grundsätzlich eine Einschränkung der Plakatierung im öffentlichen Raum bei Wahlen erreicht werden kann. Das Recht der Parteien auf Wählerinformation wird dabei durch Bereitstellung von zentralen Plakatstationen gewährleistet.
Sachverhalt:
vgl. Rat 21.07.2015: https://ris.osnabrueck.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1039150
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird mehrheitlich von CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt.
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