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18.11.14 –
Beschluss:
Sachverhalt:
Für die meisten Flüchtlinge ist es aufgrund ihres Status und fehlender Sprachkenntnisse schwierig eine Beschäftigung aufzunehmen. Dadurch ist die Teilhabe am öffentlichen Leben erschwert, und es können vielfältige Konflikte damit einhergehen. Gleichzeitig suchen viele Firmen dringend Fachkräfte und Auszubildende.
Die Bundesagentur für Arbeit führt seit Februar 2014 in Augsburg, Bremen, Dresden, Freiburg, Hamburg und Köln ein Modellprojekt für eine gezielte Fachkräftesuche unter den hierzulande lebenden Flüchtlingen durch. Dafür werden beim Bundesamt für Migration, neben den persönlichen Daten der Flüchtlinge, auch gezielt deren berufliche Qualifikationen und ihr Interesse am Pilotprojekt abgefragt. Ziel der BA ist es, bis Ende des Jahres zu klären, ob es gelingt, qualifizierte Flüchtlinge in Arbeit zu bringen und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Des Weiteren wurden auf Bundesebene im Rahmen der jüngsten Asylrechtsreform auch wesentliche Verbesserungen für Flüchtlinge erreicht. Die generelle Residenzpflicht wird ab dem vierten Monat ihres Aufenthalts aufgehoben und für zunächst drei Jahre soll die „Vorrangprüfung" für arbeitssuchende Flüchtlinge entfallen.
Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll ebenfalls darüber verhandelt werden, wie Länder und Kommunen von den steigenden Kosten – u. a. für Gesundheitsversorgung und die Versorgung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen – entlastet werden können.
Außerdem sind viele Kommunen bestrebt, Flüchtlingen Angebote für (freiwillige) Arbeitsgelegenheiten im gemeinnützigen Bereich bei Arbeitshilfeträgern, kommunalen Projekten und nicht-gewinnorientierten Einrichtungen und Unternehmen anzubieten, ebenso wie ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika. In Osnabrück ist auf diesem Feld das Netzwerk Integration Netwin 2.0 esf-netwin.de aktiv, das sich schon seit Jahren in der Jobvermittlung für Flüchtlinge engagiert und bei der weiteren Vorgehensweise eingebunden werden sollte.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den eingefügten Änderungen von CDU und FDP einstimmig angenommen.
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