BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Unterbringung von Flüchtlingen in Osnabrück

22.09.15 –

Die aktuelle Flüchtlingssituation ist nicht nur eine große humanitäre, sondern auch ganz praktisch eine organisatorische Herausforderung für unsere Gesellschaft und insbesondere für die zuständigen Behörden, die beteiligten Hilfsorganisationen und die vielen freiwilligen HelferInnen.

Aus humanitären Erwägungen heraus sieht das Osnabrücker Flüchtlingskonzept vor allem eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen vor. Die Erfüllung dieses Grundsatzes ist angesichts der aktuellen Entwicklung eine schwierige Aufgabe. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung.

  1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in welcher Art von Unterbringung in Osnabrück und mit wie vielen Flüchtlingen rechnet die Stadt auf der Grundlage der aktuellen Prognosen des Bundes bis zum Jahresende, mit wie vielen im kommenden Jahr und welche Unterbringungskapazitäten stehen dafür zur Verfügung?
  2. Zusätzliche Kapazitäten können durch bauliche Maßnahmen, provisorische Lösungen, Zwischennutzungen, temporäre Umwidmungen und die Mobilisierung ungenutzten privaten Wohnraums geschaffen werden. Mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung welcher Art zusätzliche Kapazitäten organisieren?
  3. Welche Unterstützung erwartet die Stadt von Land, Bund und/oder EU bei der Schaffung von zusätzlichen Unterbringungskapazitäten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in welcher Art von Unterbringung in Osnabrück und mit wie vielen Flüchtlingen rechnet die Stadt auf der Grundlage der aktuellen Prognosen des Bundes bis zum Jahresende, mit wie vielen im kommenden Jahr und welche Unterbringungskapazitäten stehen dafür zur Verfügung?

Nach dem aktuellen Stand erhalten derzeit 967 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Davon leben 640 Personen in städtischen Unterkünften, die angemietet worden sind oder sich im Eigentum der Stadt Osnabrück befinden.

327 Personen konnten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt durch Vermittlung des Fachbereiches Integration, Soziales und Bürgerengagement anmieten.

Bis Januar 2016 hat die Stadt Osnabrück eine Zuweisung 490 Flüchtlingen zu erwarten.

Das Land Niedersachsen wird spätestens zu Beginn des kommenden Jahres die neue Verteilquote festlegen. Eine Prognose, in welcher Höhe eine Zuweisung erfolgen wird, ist auf Grund der vielfältigen und nicht einschätzbaren Parameter nicht möglich.

Für die 490 Personen stehen derzeit 120 Unterbringungskapazitäten zur Verfügung.

2. Zusätzliche Kapazitäten können durch bauliche Maßnahmen, provisorische Lösungen, Zwischennutzungen, temporäre Umwidmungen und die Mobilisierung ungenutzten privaten Wohnraums geschaffen werden. Mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung welcher Art zusätzliche Kapazitäten organisieren?

Die Verwaltung hat seit Beginn steigender Flüchtlingszuweisungen Mitte 2012 die Akquise zur Anmietung bzw. zum Ankauf zusätzlichen Wohnraums verstärkt und konnte auf der Grundlage entsprechender Ratsbeschlüsse mittlerweile 12 Unterkünfte an verschiedenen Standorten zur Verfügung stellen.

Die Aufnahmekapazität umfasst ca. 700 Personen. Zeitgleich wurden die Bemühungen erfolgreich verstärkt, Flüchtlinge in privaten Wohnraum zu vermitteln.

Seit 2011 konnte die Stadt Osnabrück 1 622 Personen aufnehmen und mit adäquatem Wohnraum versorgen.

Parallel zu der Berichterstattung in den Medien wurden unabhängig von der jeweils erfüllten Quotenzuweisung die Akquise nach geeignetem Wohnraum unter Beteiligung aller Fachbereiche und Eigenbetriebe forciert, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

Angesichts der derzeitigen Situation auf dem Wohnungsmarkt erweist sich die Anmietung bzw. Umnutzung entsprechend geeigneter Leerstände als zunehmend schwieriger.

Sobald sich eine Nutzungsmöglichkeit ergibt, wird den Ratsgremien eine Beschlussvorlage vorgelegt.

 3. Welche Unterstützung erwartet die Stadt von Land, Bund und/oder EU bei der Schaffung von zusätzlichen Unterbringungskapazitäten?

Die Stadt erwartet vor allen Dingen die volle Erstattung der entstehenden Kosten, Erleichterungen bei der Nutzung vorhandener bzw. neuer Unterkünfte sowie finanzielle Unterstützung für den koordinierenden und unterstützenden Einsatz von Flüchtlingssozialarbeitern.

 

 

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Anfrage | Migration, Integration | Wohnen

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