Artenschutz in Osnabrück

10.02.09 –

Im Jahr 2008 wurde das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Auf welchen maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen basiert der Artenschutz in Osnabrück und wie ist dieser organisiert und ausgestattet?
  2. Welche Maßnahmen und Projekte zum Artenschutz gibt es derzeit (Überblick)?
  3. Welche sind geplant bzw. in Vorbereitung (Überblick)?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Abschnitt 5 „Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten" (§§ 39 – 55 BNatSchG) Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) Abschnitt 6 „Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten" (§§ 34 a – 45 NNatG), Richtlinien der EU (zum Beispiel Vogelschutz-Richtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie), EG-Artenschutzverordnung, Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Organisation und Ausstattung:

Zuständige Dienststelle in der Stadt Osnabrück: Fachbereich Umwelt, Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung, Untere Naturschutzbehörde

Der Arbeitsbereich Artenschutz ist mit einem Mitarbeiter (Wochenarbeitszeit von 27 Stunden) besetzt.

In 2009 sind Sachmittel in Höhe von 50.000,00 € im Haushalt veranschlagt.

Darüber hinaus wirken die sechs Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche an der Entwicklung und Förderung der Biodiversität in der Stadt Osnabrück mit. Dabei werden auch Sachmittel aus den Bereichen Flächen- und Biotopmanagement sowie Landschaftsplanung mittelbar zum Artenschutz eingesetzt.

Zu 2.:

  • Artenhilfsprogramm Steinkauz/Schleiereule in Zusammenarbeit mit NABU und der AG-Natur des Kardinal-Van-Galen Gymnasiums Mettingen
  • Umsiedlung eines Bestandes der „Bauchigen Windelschnecke" (Anhang II-Art der FFH-Richtlinie) im Vorfeld der Verbreiterung des Zweigkanals
  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Düte im Bereich der Mühlenumflut am Gut Sutthausen
  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Hase durch Einbau eines Fisch-Kanu-Passes an der Neuen MühleSchutz der jährlichen Amphibienwanderung
  • Schaffung und Entwicklung von Amphibienlaichhabitaten in der Düteaue

zu 3.:

  • Entwicklung der Haseaue West
  • Anbindung des Hasealtarms in Eversburg und Schaffung eines Stillgewässers in der Haseaue westlich der Straße „Die Eversburg"
  • Schaffung von Amphibienlaichgewässern in Hellern-Hörne
  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Hase im Bereich Pernickelmühle

 

 

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Anfrage | Natur und Umwelt

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