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26.01.22 –
Sachverhalt:
Osnabrück will umweltfreundlicher werden und hat sich auf dem Weg zur Klimaneutralität gemacht. Hierzu ist es zwingend erforderlich, die ressourcen- und energieintensive Nutzung von Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren. Jedoch hat der Verbrauch von Plastikeinwegverpackungen für Lebensmittel gerade in den Zeiten der Coronakrise zugenommen. Insbesondere Lieferdienste und Anbieter von Mitnehmmahlzeiten haben ihre Umsätze erhöhen können.
Der Verpackungsmüll beeinträchtigt darüber hinaus die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität der Osnabrücker Innenstadt und auch zentraler Plätze, wie zum Beispiel dem Schlossgarten. Hier sind einschränkende Maßnahmen dringend geboten. Ein sehr guter Anlass ergibt sich durch eine Gesetzesänderung, denn in 11 Monaten tritt ein wichtiger Paragraf des neuen Verpackungsgesetzes (VepackG) in Kraft:
§ 33 des VerpackG besagt, dass ab dem 01.01.2023 bei allen außer Haus verkauften Getränken und Speisen den Kund:innen eine Mehrwegverpackung als Alternative zur Einwegverpackung angeboten werden muss. Wörtlich heißt es:
„(1) Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten.“
Das Gesetz erzeugt damit trotz vereinzelter Ausnahmeregelungen einen erheblichen Handlungsdruck bei den örtlichen Anbietern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind seitens der Stadt und städtischer Gesellschaften Maßnahmen zur Information der betroffenen Betriebe über die Gesetzesneuerungen erfolgt bzw. sind solche geplant?
2. Wenn es gelingen würde, ein gemeinsames, möglichst einheitliches System für Mehrweggeschirr in Osnabrück zu realisieren, könnte dies einen großen Imagegewinn für Osnabrück darstellen („Osnabrücker Becher/Teller“). Für die Osnabrücker*innen wäre ein gemeinsames Mehrwegsystem attraktiver und kundenfreundlicher, da dadurch die Rückgabe deutlich vereinfacht würde. Welche unterstützenden Maßnahmen hält die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Marketing Osnabrück für geeignet, damit ein gemeinsames Mehrwegsystem in Osnabrück realisiert wird?
3. Das genannte Gesetz beinhaltet eine Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeiter:innen. Welche Fördermöglichkeiten sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, damit zukünftig auch diese Betriebe ein Mehrwegangebot vorhalten?
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 02.02.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Stadt Osnabrück informiert die in Osnabrück ansässigen oder wirtschaftlich tätigen Unternehmen nicht über anstehende Gesetzesänderungen oder neue rechtliche Bestimmungen. Dies ist keine kommunale Aufgabe. Die Kommunen sind dazu personell auch nicht in der Lage. Unternehmen werden über neue rechtliche Vorgaben üblicherweise über ihre Unternehmensverbände und Interessensvertretungen informiert. Im Falle des hier angefragten Mehrwegsystems für Gastronomen ist jedoch das Citymanagement der Marketing Osnabrück GmbH (mO.) aktiv (siehe Frage 2).
Zu 2.:
Die Stadt Osnabrück unterstützt seit vielen Jahren verschiedensten Aktivitäten von Osnabrücker Initiativen zur Müllvermeidung. So begleitete die Stadt beispielsweise die Akteure bei der Konzipierung, Antragsstellung und Umsetzung des sehr erfolgreichen Projektes „Plastiktütenfreies Osnabrück“ oder die Beantragung einer Förderung für das Projekt MüllOS, das aufgrund von Verzögerungen in der Antragsbearbeitung sowie der eingetretenen Corona-Pandemie von den Akteuren jedoch zurückgezogen wurde (siehe VO/2021/6541). Auch wenn die Umsetzung des geplanten großen Projektes nun nicht mehr weiterverfolgt wird, so ist die Umsetzung von Teilprojekten durchaus gewünscht. Denn die Corona-Pandemie hat viele Erfolge der letzten Jahre wieder zunichtegemacht. So sind aus hygienischen Gründen gute Ansätze, wie das Wiederbefüllen von Kaffeebechern, die Befüllung von mitgebrachten Behältern an der Frischetheke oder der eigenen Brötchentüte beim Bäcker oft nicht mehr möglich. Da der Anteil an Einwegverpackungen in den letzten Jahren im Bereich der Gastronomie durch ToGo-Verpackungen gestiegen ist, bleibt der Handlungsdruck nach wie hoch (siehe auch VO/2021/7046-01).
Das Team Citymanagement der Marketing Osnabrück GmbH (mO.) hat das Thema Pfandsystem für Osnabrück daher aufgegriffen und dafür bereits Kontakt zu Anbietern wie zum Beispiel Recup aufgenommen. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich im System, der Beschaffenheit der Pfandbehälter und der Produktpalette. Nun gilt es, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Gastronom:innen und Kund:innen, das für Osnabrück beste System zu finden. Dazu wollen die Citymanagerinnen Kontakt zu den Osnabrücker Gastronomen aufnehmen, um über die unterschiedlichen Bedarfe ins Gespräch zu kommen. Die Pandemie hat das Projekt im letzten Jahr leider ausgebremst. Dennoch halten Stadt und mO. es für wichtig und richtig, einen Teil zur Müllvermeidung beizutragen.
Daneben schreibt die Stadt Osnabrück in der Satzung über die Märkte und Volksfeste (Marktordnung) für den Frühjahrs- und Herbstjahrmarkt, den Maimarkt "Maiwoche" und den Weihnachtsmarkt sowie über die Satzung der Wochenmärkte den Einsatz von wiederverwendbaren Gefäßen, Packungen und Behältnissen für Speisen und Getränke vor.
Zu 3.:
Das Citymanagement der mO. beabsichtigt eine Förderung über das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für entsprechende Maßnahmen zu beantragen, um Gastronomiebetrieben auch ein konkretes Förderangebot unterbreiten zu können.
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