Menü
07.11.17 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück hält daran fest, das Halten und Zurschaustellen von Wildtieren in Zirkussen abzulehnen. Er stellt klar, dass nur der Bundesgesetzgeber durch eine Aktualisierung des Tierschutzgesetzes ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen ermöglichen kann und hält daher nicht mehr daran fest, keine städtischen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Insoweit wird der Ratsbeschluss vom 08.12.2015 aufgehoben.
Es wird Aufgabe des Bundestages sein, das Tierschutzgesetz in diesem Sinne zu ändern. Der Rat der Stadt Osnabrück appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich dafür einzusetzen.
Der Rat der Stadt Osnabrück appelliert zudem an die Osnabrücker Herdbuch eG sowie an alle Eigentümer von geeigneten Flächen, auch weiterhin nur Zirkussen Flächen zu überlassen, die keine Wildtiere mitführen. Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt den Dialog mit Zirkussen mit oder ohne Wildtierhaltung.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]