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31.08.10 –
Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
„Die Umweltzone in Osnabrück wird aufgehoben, da
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dem Ratsmitglied Cheeseman und dem Oberbürgermeister, gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Ratsmitgliedes Mierke abgelehnt.
Herr Dr. Thiele zieht die Geltung des Pairing-Abkommens in Zweifel.
Herr Thöle stellt fest, dass auch bei Berücksichtigung der Abwesenheit von Frau Bürgermeisterin Jabs-Kiesler der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt wäre. Herr Thöle bittet um Einhaltung der Pairing-Vereinbarung. Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag des Ratsmitgliedes Mierke herbei:
Abweichender Beschluss:
„In die Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zu Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV“ wird folgender Ergänzung eingefügt:
„I. Generelle Ausnahmen:
Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone...
VII. Wohnmobile….
VIII. Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht nachgerüstet werden können, um eine grüne Umweltplakette zu erhalten.“
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Antrag wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen abgelehnt. Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erfahrungsbericht über die bestehende Ausnahmepraxis zur Befahrung der Umweltzone vorzulegen und darauf aufbauend geeignete Vorschläge über weitere Einschränkungen oder Ausnahmen zu machen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Ursprungsantrag von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion wie folgt herbei:
Beschluss:
In die „Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV“wird folgende Ergänzung eingeführt:
„I. Generelle Ausnahmen
Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone (§ 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 270.1 der Straßenverkehrsordnung) sind folgende Kraftfahrzeuge ausnahmsweise zum Verkehr zugelassen:
1. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs befristet bis zum 31. Dezember 2010.
2. Fahrzeuge von Schaustellern folgender Veranstaltungen: Maiwoche, Weihnachtsmarkt und Ossensamstag, sowie Frühjahrs- und Herbstjahrmarkt an der Halle Gartlage für den Auf- und Abbau auf direktem Weg durch die Umweltzone sowie den am Karnevalsumzug teilnehmenden Fahrzeugen. Es ist ein von der Marktbehörde ausgestellter Nachweis mitzuführen.
…“
7. Wohnmobile
Gleichzeitig ist die im Luftreinhalte- und Aktionsplan vorgesehene festgelegte Route zur Erreichung der Halle Gartlage für Schausteller zu streichen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei vier Enthaltungen angenommen.
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Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt | Verkehr
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