06.03.13 –
Beschluss:
Das Recht auf Wasser sowie das Recht auf sanitäre Grundversorgung sind Menschenrechte entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen. Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.
Die Stadt Osnabrück spricht sich daher nachdrücklich gegen die Planungen der Europäischen Union aus, das öffentliche Vergabewesen für den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung in die Liberalisierungsagenda aufzunehmen. Die Wasser- und Abwasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen.
Wir fordern die Europäische Union stattdessen auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Das Recht auf Wasser und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft geht vor Marktinteressen.
Wir fordern die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, des Deutschen Bundes- tages und des Europäischen Parlaments auf, sich gegen eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge auszusprechen und den Richtlinienentwurf der Kommission in der bestehenden Form abzulehnen sowie die kommunale Selbstverwaltung und die Trinkwasserversorgung zu schützen.
gez. Henning gez. Hagedorn gez. Dr. E.h. Brickwedde
gez. Dr. Thiele gez. Brandes-Steggewentz gez. Mierke
Beratungsergebnis:
einstimmig angenommen
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