Menü
10.02.09 –
Im Dezember 2005 hat der Rat der Stadt Osnabrück gegen die Stimmen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die finanzielle Beteiligung der Stadt Osnabrück an der geplanten Start- und Landebahnverlängerung am FMO beschlossen. Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde ein verkehrswirtschaftliches Gutachten der Uni Münster (Prof. Allemeyer) aus dem Jahre 2005, basierend aus Untersuchungen der Jahre 1996 und 2001, zugrunde gelegt. Ausgangslage für die Beschlusslage war ein mittleres Szenario für die prognostizierte Fluggastzahlenentwicklung von einer durchschnittlichen Steigerung der Fluggastzahlen um 3,65 % jährlich zugrunde gelegt, die dem FMO mindestens bis zum Jahr 2026 Verluste bescheren würde. Bei einer Fluggastzahlensteigerung von „nur“ 2 % jährlich würde, so die Verwaltung, der FMO und damit die Gesellschafter „in einer dauerhaften Schuldenfalle enden“. Der weltweit stark verschärfte Wettbewerb im Flugverkehr mit der Zusammenlegung von Fluglinien, die wirtschaftliche Entwicklung mit zzt. rückläufigen Fluggastzahlen usw. haben die Rahmenbedingungen seit Erstellung des Gutachtens erheblich verändert. Darüber hinaus ist geplant, in Twente den Flughafenbetrieb wieder aufzunehmen (Entfernung ca. 85 km).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In den letzten 3 Jahren wurden nachfolgende Fluggastzahlen am FMO registriert:
2006: 1.557.965
2007: 1.613.413
2008: 1.576.365.
Bei den dem Vorhaben zugrunde gelegten Prognosen handelt es sich um eine Endprognose, aus der nur bedingt Zahlen für Zwischenzeitpunkte interpretiert werden können. Naturgemäß entwickelt sich auch der Luftverkehr mit entsprechenden Schwankungen, sodass im Rahmen jedes Prognosezeitraums Phasen unterhalb bzw. oberhalb eines kontinuierlichen Pfades beobachtet werden können.
Darüber hinaus muss angemerkt werden, dass der FMO nun seit mehr als 10 Jahren durch Eingaben und Klagen an der Umsetzung der Baumaßnahme gehindert wird. Derzeitig ist noch ein durch den Naturschutzbund initiiertes Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Durch diese zahlreichen Verzögerungen des Verfahrens konnte die damalige Annahme der Gutachter, dass die verlängerte Startbahn schon längst in Betrieb sei, nicht eingehalten werden. Der FMO wird somit seit Jahren daran gehindert, die errechneten Potenziale im weiten Mittelstreckenverkehr und im Langstreckenverkehr zu realisieren.
Zu 2.:
Bei dem Projekt Startbahnverlängerung handelt es sich um ein langfristig orientiertes Vorhaben. Somit ist für die Rechtfertigung des Projektes nicht entscheidend, in welchem Jahr genau die errechneten Werte erwartet werden können, sondern welche Potenziale mittel- bis langfristig zu erwarten sind.
Aktuelle Prognosen, die von der deutschen Bundesregierung in dem Entwurf des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung übernommen wurden, gehen von einer Verdoppelung des Luftverkehrs in Deutschland bis zum Jahr 2025 aus. Fachleute legen dar, dass dieses Wachstum aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht alleine durch die großen Flughäfen aufgenommen werden kann. Hiervon werden mittel- bis langfristig vor allem die Flughäfen in der Fläche, so auch der FMO profitieren.
Zu 3.:
Ein dauerhafter Rückgang der Fluggastzahlen würde natürlich dazu führen, dass bei der Flughafengesellschaft weiterer Liquiditäts- bzw. Kapitalbedarf entstünde. Aufgrund der langfristig von verschiedenen Instituten prognostizierten Entwicklung des Luftverkehrs ist von einer derartigen Entwicklung (langfristiger Rückgang) nicht auszugehen.
Ergänzung:
In der Einleitung der Fragen wird unterstellt, dass der Flughafen Twente demnächst den Flugbetrieb wieder aufnimmt. Hierzu könnte bei Bedarf ausgeführt werden:
Am Flughafen Twente ist der gesamte Linien- und Touristikflugverkehr bereits Ende 2007 eingestellt worden. Über eine Revitalisierung des Flughafens wird in den Niederlanden kontrovers diskutiert; Entscheidungen hierzu sind jedoch nicht gefallen und werden auch kurzfristig nicht erwartet.
Medien
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]