Resolution gegen Fracking

Änderungsantrag Zählgemeinschaft SPD / Bündnis 90/Die Grünen (TOP 4.8)

24.04.12 –

Abweichender Beschluss:

„Der Rat der Stadt Osnabrück möge daher den Beschluss des Kreistags des Landkreises Osnabrück vom 27.02.2012 unterstützen und Folgendes beschließen:

Die Stadt Osnabrück fordert gemeinsam mit den betroffenen Kommunen in Niedersachsen die Landesregierung auf,

- das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf Weiteres zu verbieten,
- sich bei der Bundesregierung und im Bundesrat für eine Änderung des Bergrechts dahin gehend einzusetzen, dass zukünftig bei allen bergrechtlichen Verfahren, beginnend bereits mit der Aufsuchungserlaubnis,

a) die Kommunen sowie die Wasserversorgungsunternehmen als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden

b) eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet wird, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe beinhaltet, sowie

c) eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

2.) Die Stadt  Osnabrück lehnt zum aktuellen Zeitpunkt eine unkonventionelle Förderung von Erdgas sowie den Einsatz der heutigen Frac-Technologie im Bereichdes Landkreises Osnabrück in der Stadt Osnabrück und der umliegenden Region ab.

3.) Die Stadt Osnabrück empfiehlt den unterstützt die Städte und Gemeinden, im Gebiet des Landkreises Osnabrück derzeit keine kommunalen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für eine unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden sollen.

4.) Auch in Wasserschutzgebieten der Stufe 3 erteilt die Stadt Osnabrück als zuständige untere Wasserbehörde den beabsichtigten Bohrungen und den Einsatz der heutigen Frac-Technologie eine generelle Absage.

5.),,Heilquellenschutzgebiete”

Die Stadt Osnabrück fordert das Land Niedersachsen in Anlehnung an das Vorgehen im Land Thüringen auf, keine Erkundungs- oder Förderbohrungen oder andere Tiefbohrungen in sensiblen Gebieten zuzulassen. Hierzu getroffene Vereinbarungen der Ministerien mit dem LBEG sollen, um entsprechende Regelungen ergänzt und für die Unteren Wasserbehörden und das LBEG verbindlich festlegt werden.

6.) Die Stadt Osnabrück unterstützt solidarisch die Bestrebungen der Kommunen des Landkreises, die Möglichkeiten zu nutzen, Einfluss auf den Einsatz der heutigen Fracking-Technologie zu nehmen. Den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger muss Rechnung getragen werden und der Einsatz von Risikotechnologien ist daher abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen, Gruppe UWG/Piraten und der Fraktion Die Linke, sowie dem Oberbürgermeister bei Enthaltungen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion angenommen.

 

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